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Grundsteuerbescheid 2011: Widerspruch nicht mehr möglich

23.12.2011 / 19:50 Uhr — Stadt

Pressefotos Dormagen. Beim städtischen Steueramt gehen derzeit zahlreiche Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide für 2011 ein. Verbrauchermagazine hatten dazu bundesweit aufgerufen, da sich das Bundesverfassungsgericht demnächst mit der Frage beschäftigt, ob die bisher festgesetzten Einheitswerte bei der Grundsteuerbemessung noch zulässig sind. Ein Widerspruch gegen die Grundsteuerbescheide für 2011 sei jedoch nicht mehr möglich, erklärt das Steueramt in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund. Gegen die bereits Anfang 2011 versandten Bescheide hätten die Empfänger innerhalb eines Monats rechtliche Mittel einlegen müssen.

Grundsätzlich weist das Steueramt auch darauf hin, dass das einstige Widerspruchsverfahren bereits 2007 durch das „Bürokratieabbaugesetz“ in Nordrhein-Westfalen abgeschafft wurde. Seither steht den Bürgern nur noch der rechtliche Klageweg offen. Dies gilt auch für den Fall, dass Bürger sich gegen ihre Grundsteuerbescheide für 2012 wenden wollen.

„Da sich die vorgetragenen verfassungsrechtlichen Einwendungen gegen die Bewertung der Grundstücke richten, ist das Finanzamt hier der richtige Ansprechpartner für die Bürger“, erläutert Steueramtsleiterin Regina Herbertz. Wer sich gegen seinen Grundsteuerbescheid für 2012 wenden will, könne an das Finanzamt Grevenbroich, Merkatorstraße 12, in 41415 Grevenbroich schreiben. Auch die bisher eingelegten Widersprüche wird das Steueramt dorthin weiterleiten.
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