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Info-Broschüre zu 400-Euro-Jobs im Rathaus erhältlich

19.10.2011 / 17:09 Uhr — Do

Pressefotos Dormagen. Welche Rechte haben geringfügig Beschäftigte? Was unterscheidet einen Minijob vom Midijob? Antworten auf diese und viele andere Fragen bietet die kostenlose Info-Broschüre „Geringfügig beschäftigt – 400 €“. Das Nachschlagewerk wurde jetzt in der 16. Auflage von der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss herausgegeben. Von der Sozialversicherung bis zum Steuerrecht bietet es eine umfassende Grundlage für alle, die einen 400-Euro-Job anstreben. So finden sich in der Broschüre auch interessante Tipps zur Alterssicherung, etwa mit Hilfe der so genannten Riester-Rente. Gerade für geringfügig Beschäftigte lohnt es sich, diese staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Broschüre enthält im Anhang außerdem ein Muster für einen Arbeitsvertrag.

Auch bei geringfügiger Beschäftigung gilt das Arbeitsrecht. Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. So haben sie das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, auf Feiertagsvergütung und Erholungsurlaub. Sie bekommen nach den gleichen Regeln Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen wie Vollzeitbeschäftigte – anteilig entsprechend ihrer Stundenzahl. Ebenso erhalten sie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie genießen den gleichen Kündigungsschutz und unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Es besteht Anspruch auf Insolvenzgeld und Mutterschaftsgeld. Die Info-Broschüre liegt ab sofort im Bürgeramt des Neuen Rathauses und im Büro für Frauen- und Gleichstellungsfragen aus.
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