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DKSB-Präsident Heinz Hilgers: "Tod des kleinen Kevin ist ein unglaublicher Vorgang"

13.10.2006 / 19:10 Uhr — dpa / www.spiegel.de / duz

Pressefotos Bremen/Dormagen. Nach heftiger Kritik im Zusammenhang mit dem Tod des zweijährigen Kevin ist der Bremer Jugendamtsleiter Jürgen Hartwig vom Amt suspendiert worden. Hartwig hatte zuvor selbst die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen sich beantragt.

Die Debatte über den besseren Schutz vernachlässigter Kinder geht indes weiter. Nach Einschätzung des Deutschen Kinderschutzbundes sind schärfere Gesetze überflüssig. Die Möglichkeiten zur Kontrolle und zur Entziehung des Sorgerechtes mit einer Unterbringung von Kindern außerhalb der Familie seien ausreichend, wenn sie denn ausgeschöpft werden, sagte Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers, Bürgermeister von Dormagen. Den tragischen Tod des kleinen Kevin in Bremen bezeichnete er als einen "unglaublichen Vorgang". "Man lässt kein zweieinhalb Jahre altes Kind bei einem heroinsüchtigen Vater."

Das Gesetz verpflichte schon jetzt Lehrer oder Erzieher, die mögliche Gefährdung eines Kindes der Jugendhilfe zu melden, die dann eine Gefährdungsabschätzung vornehme. Wenn Eltern sich wehrten und angebotene Hilfe nicht funktioniere, könne das Sorgerecht entzogen und das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht werden. "Man kann viel, viel machen", meinte Hilgers. Statt einer Heimunterbringung wie in Bremen halte er die Aufnahme in eine Pflegefamilie für sinnvoller. "Im Fall Kevin hat es mit Sicherheit strafbare Handlungen gegeben." Die staatliche Aufsichtspflicht habe wegen Fehlern von Mitarbeitern und aus organisatorischen Mängeln versagt.

Verbessert werden muss aus Sicht des Kinderschutzbundes die Vorführung kleiner Kinder zu den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. In sogenannten Problemstadtteilen sollten Ärzte auch in die Kindertagesstätten kommen. Neben dem Staat sei allerdings auch die Bevölkerung gefragt. Hilgers: "Die Menschen sollten den Mut haben, eine Familie auch selber anzusprechen und Hilfe anzubieten." Ein älteres Kind könne man auch fragen: "Wie geht es dir?" Bei Hinweisen auf Missstände sollte das Jugendamt kontaktiert werden, allerdings nicht mit anonymen Anrufen.
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