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Feuerwerk an Silvester: Rat berät über drei Verbotszonen

24.10.2026 / 8:05 Uhr — Dormago - bs

Foto: Günter Suling Solcherart Silvester-Feuerwerk wird in den geplanten Verbotszonen nicht mehr erlaubt sein
Solcherart Silvester-Feuerwerk wird in den geplanten Verbotszonen nicht mehr erlaubt sein
Wer an Silvester in Teilen von Hackenbroich, in der Zonser Altstadt oder am Kloster Knechtsteden Raketen und Böller zünden will, muss sich gegebenenfalls umstellen. Die Stadtverwaltung beantragt, dass der Rat in seiner Sitzung am Donnerstag, 5. November, entsprechende Verbote für den Jahreswechsel 2026/2027 beschließt. Erlassen werden sollen sie als Allgemeinverfügungen des Bürgermeisters.

Betroffen wäre Feuerwerk der Kategorie F2, also Raketen, Batterien, Böller und Knallkörper sowie größere Fontänen, Vulkane und römische Lichter. Erlaubt bliebe Feuerwerk der Kategorie F1, etwa Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk. Nach Angaben der Stadt hätte der Beschluss keine finanziellen Auswirkungen.

Im Hackenbroicher Flussviertel soll das Abbrennen von F2-Feuerwerk vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis zum 1. Januar, 6 Uhr, verboten werden. Das soll auf öffentlichen Straßen ebenso gelten wie auf Privatgrundstücken, Balkonen und Terrassen. Die Zone soll von der Salm-Reifferscheidt-Allee über Nahe-, Sieg-, Neckar-, Agger-, Main- und Pletschbachstraße bis zur westlichen Isarstraße und zur nordöstlichen Wedaustraße reichen. Am Kreisverkehr Salm-Reifferscheidt-Allee, Neckarstraße und Isarstraße soll im selben Zeitraum zusätzlich kein F2-Feuerwerk mitgeführt werden dürfen.

Der Erste Beigeordnete Fritz Bezold begründet das mit einer Zuspitzung über mehrere Jahreswechsel. Am 30. Dezember 2023 brannte ein Altpapiercontainer an der Kreuzung Neckarstraße/Siegstraße, Einsatzkräfte wurden mit Feuerwerk beworfen. Ein Jahr später wurden Mülltonnen auf dem Kreisverkehr verbrannt und Verkehrszeichen zerstört. Zum Jahreswechsel 2025/2026 kam es nach Darstellung der Stadt zu den bisher stärksten Ausschreitungen. Trotz verstärkter Polizeipräsenz seien Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr auch mit illegalen und selbstgebauten Sprengkörpern beworfen worden. Die Feuerwehr habe sich bei einem Balkonbrand zeitweise zurückziehen müssen, ein Streifenwagen sei durch eine Druckwelle beschädigt, eine Polizeibeamtin verletzt worden. Es liegen laut Stadt Strafanzeigen unter anderem wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen vor.

Aufklärung durch Flyer im Vorjahr und mehr Polizei hätten die Lage nicht beruhigt, schreibt die Verwaltung. Auch die Strafverfolgung im Nachhinein habe die Täter nicht abgehalten. Das Verbot soll deshalb früh am Abend greifen, um zu deeskalieren.

In der Zonser Altstadt und auf dem Gelände des Klosters Knechtsteden soll das Verbot ohne konkreten Vorfall vorbeugend gelten, und zwar von Donnerstag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Freitag, 1. Januar, 24 Uhr. Auch hier sollen Privatgrundstücke einbezogen werden. Das Mitführen von Feuerwerk bliebe erlaubt, nur das Abbrennen wäre untersagt.

In Zons verweist die Stadt auf die dichte Bebauung mit Holz und Stroh. Die Altstadt steht seit 2013 als Denkmalbereich unter Schutz. Die Verbotszone soll über die Stadtmauer hinausreichen, damit auch Raketen von außerhalb keine Brände auslösen. Bei einem Brand am Rheinturm im Jahr 2025 sei größerer Schaden nur verhindert worden, weil die Feuerwehr zufällig vor Ort war. Betroffen wären nach Angaben der Verwaltung ausschließlich Gastronomiebetriebe.

In Knechtsteden geht es um die größte mittelalterliche Klosteranlage im Erzbistum Köln mit romanischer Basilika, Torhaus, Norbert-Gymnasium mit Internat und Kulturhof. Das Dach der Basilika könne die Feuerwehr nicht im Innenangriff löschen. Eine brandsichere Drohnenshow statt eines Feuerwerks wäre aus Sicht der Stadt eine Alternative.

Für alle drei Verfügungen will die Stadt die sofortige Vollziehung anordnen. Gegen sie könnte dann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt werden. Wie die Verbote kontrolliert werden sollen, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

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