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„Chancen des Gesetzes im Interesse der Patienten nutzen“
08.08.2026 / 11:33 Uhr — Dormago / duz
Das beschlossene Gesetz hat einen sperrigen Namen: Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz. Dahinter steckt grob gesagt die Absicht, Apotheken zu stärken und die ambulante Versorgung zu entlasten. Ob das gelingen kann, wird sich zeigen. Völlig zufrieden sind freilich weder die Standesvertretungen der Apotheken noch der Ärzte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist etwa der Auffassung, dass „Impfen originär ärztliche Aufgabe“ sei und befürchtet, dass „Testungen in Apotheken den Beratungsaufwand in Praxen steigen lassen.“ Carola Bley, Leiterin der Rathaus-Apotheke, sieht das anders und schaut auf die Chancen des Gesetzes: „Wir wollen eine vernünftige Versorgung im Interesse der Patienten und streben deshalb immer eine sinnvolle Zusammenarbeit von Apotheken und Ärzten an.“Das beste Beispiel für ein solches Zusammenspiel spürt man in Dormagen: „Wir haben Glück. Hier gibt es gute Kontakte gerade auch zum Praxisnetz und eine funktionierende Gesundheitsversorgung.“ Über die Möglichkeiten, die das neue Gesetz bietet, werden sich Apotheker und Ärzte auf Einladung des „Praxisnetz Dormagen“ Anfang September austauschen. Carola Bley: „Ich bin davon überzeugt, dass wir einen Schulterschluss hinbekommen und ein gemeinsames Konzept erarbeiten werden.“
Apotheken dürfen jetzt zum Beispiel verschreibungspflichtige Arzneimittel in eng begrenzten Ausnahmefällen auch ohne Vorlage eines Rezepts abgeben. Die Regelung ist auf die Anschlussversorgung chronisch kranker Patienten zugeschnitten und soll Versorgungslücken vermeiden. Völlig neu seien bestimmte Regelungen des Gesetzes nicht, erinnert die Dormagener Apothekerin etwa daran, dass „wir schon lange bestimmte Tests machen und seit fünf Jahren Grippeschutzimpfungen durchführen dürfen.“ Jetzt seien halt weitere Impfungen von mindestens 18 Jahre alten Menschen mit Totimpfstoffen zulässig - darunter fallen die meisten Standardimpfungen wie gegen Tetanus, Diphtherie und Pneumokokken. Eine Absicht des Gesetzgebers sei, Impfen populärer zu machen: „Die allgemeine Impfquote ist nach wie vor zu gering.“ Von Massenimpfungen in Apotheken könne aber keine Rede sein, „das schaffen wir gar nicht.“
Die Zahl der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) wurde durch das Gesetz von fünf auf zehn erweitert. Dazu gehören etwa die erweiterte Medikationsberatung bei dauerhafter Einnahme von fünf oder mehr verordneten Medikamenten zur Erkennung von Wechselwirkungen sowie die Inhalationsberatung und die Bluthochdruck-Risikoerfassung. Auch in der Rathaus-Apotheke gibt es entsprechende Informationen über die neuen Möglichkeiten.


