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Fischereischein: Das ändert sich für Angler

06.07.2026 / 11:20 Uhr — Info Dormago / bs

Foto: Maxim Tolchinskiy auf Unsplash Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre dürfen jetzt ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie von einer Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre dürfen jetzt ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie von einer Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden
Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Fischereischeinwesen auf ein digitales Verfahren umgestellt. Auch im Rhein-Kreis Neuss gelten daher neue Regelungen für die Beantragung und Ausstellung von Fischereischeinen. Seit 3. Juli 2026 wird der Fischereischein in zwei Formaten angeboten: als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip sowie als elektronisches Zertifikat für das Smartphone. Der Fischereischein wird künftig auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe. Die Fischereiabgabe kann wahlweise für ein Kalenderjahr oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre entweder mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr entrichtet werden.

Interessierte können den Fischereischein künftig online über das NRW-Serviceportal (hierfür sind ein Login mittels BundID/e-ID-Funktion notwendig) oder über das Online-Formular bei der Unteren Fischereibehörde gegen eine Verwaltungsgebühr beantragen. Die erstmalige Ausgabe der Scheckkarte setzt eine Beantragung bei der Unteren Fischereibehörde über das Online-Formular voraus. Mehr dazu unter rhein-kreis-neuss.de/fischereischein.

Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Danach ist ein einmaliger Umtausch in das neue Format erforderlich. Weitere Änderungen: Der bisherige Jugendfischereischein entfällt. Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis einschließlich 15 Jahre dürfen künftig ohne eigenen Fischereischein angeln, sofern sie von einer Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden. Bereits ausgestellte Jugendfischereischeine behalten ihre Gültigkeit noch bis zum 31. Dezember 2026. Der vorherige Sonderfischereischein für Menschen, die krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, die Fischerprüfung abzulegen, wurde jetzt in „Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit“ abgeändert.

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