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Bei Gebäudeplanung kommt der Bau-Turbo ins Spiel
05.05.2026 / 8:17 Uhr — Info Dormago / duz
Das alte Haus wurde bereits abgerissen, jetzt ist auf dem Grundstück der Nettergasse 14a in Dormagen die Errichtung von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 20 Wohneinheiten vorgesehen. Das Vorhaben dient der Schaffung zusätzlichen Wohnraums im Rahmen der Innenentwicklung durch Nachverdichtung. Die Bebauung ist als Geschosswohnungsbau mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung vorgesehen.Die verkehrliche und technische Erschließung des Vorhabens soll über eine neu herzustellende Erschließungsstraße mit einer Breite von circa acht Metern erfolgen. Diese diene sowohl der Erschließung des Vorhabengrundstücks als auch perspektivisch der Entwicklung weiterer Innenentwicklungspotenziale im rückwärtigen Bereich angrenzender Grundstücke, heißt es in der Vorlage für den städtischen Planungsausschuss, der an diesem Dienstag tagt.
Interessant: Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens soll vorrangig im Rahmen der Regelungen des Paragrafen 246e Baugesetzbuch (Bau-Turbo) geprüft werden. Durch den Bau-Turbo soll die beschleunigte Schaffung von Wohnraum durch Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften ermöglicht werden - sofern diese unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Auch im Rahmen der Bau-Turbo-Prüfung müssen demnach öffentliche Belange umfassend berücksichtigt werden. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob das Vorhaben zusätzliche Belastungen der bestehenden Infrastruktur verursacht. Die Verwaltung spricht sich für die Erarbeitung eines Bauantrages zusammen mit dem Vorhabenträger aus.


