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NRW fördert Übungsarbeit in Sportvereinen

23.02.2026 / 7:20 Uhr — Dormago - bs

Sportvereine in Nordrhein-Westfalen können derzeit Zuschüsse aus dem Programm „Förderung der Übungsarbeit“ beantragen. Darauf weist der CDU-Kreistagsabgeordnete und Vorsitzende des Kreissportausschusses Andreas Buchartz hin. Gefördert wird die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen, insbesondere im Kinder- und Jugendsport sowie in der Nachwuchsförderung. Voraussetzung ist, dass die Übungsarbeit von anerkannten Übungsleitern durchgeführt wird, ganzjährig stattfindet (mit Ausnahme der Schulferien) und im organisierten Vereinssport verankert ist. Antragsfrist ist der 31. Mai 2026 (Weitere Infos).

Zusätzlich startet das Land Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr die „Übungsleiter*innen-Offensive 2026“. Ziel ist die Förderung der Aus- und Fortbildung von Übungsleiterinnen, Sporthelferinnen sowie weiterem qualifizierten Anleitungspersonal im organisierten Sport. Pro Maßnahme ist eine Festbetragsfinanzierung von bis zu 500 Euro möglich. Die Anträge müssen bis zum 31. Oktober 2026 eingereicht werden (Weitere Infos).

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