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Stadt will Grundsteuerreform aufkommensneutral umsetzen

17.10.2024 / 19:59 Uhr — Radkation Dormago - bs

Foto: Dormago - bs Dr. Torsten Spillmann (re.) und Simons Marx (am Laptop) erläutern den Vorschlag zur aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform
Dr. Torsten Spillmann (re.) und Simons Marx (am Laptop) erläutern den Vorschlag zur aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform
Die durch ein Verfassungsgerichtsurteil ausgelöste Grundsteuerreform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Schon im Vorfeld gab es viele Befürchtungen, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bei der Umsetzung der Reform zur Kasse gebeten werden könnten, da die Kommunen die Reform möglicherweise nutzen, um Haushaltslöcher zu stopfen. Dieses Vorgehen lehnt die Stadt Dormagen ab und wird deshalb in der kommenden Ratssitzung am 31. Oktober einen Entwurf vorlegen, bei dem die Umsetzung der Reform aufkommensneutral ist – das heißt, es wird nur genauso viel Grundsteuer eingenommen wie vor der Reform. „Die Stadt erhält dadurch keinen Euro mehr an Grundsteuer“, erläutert Kämmerer Dr. Torsten Spillmann bei einem Pressegespräch am heutigen Nachmittag. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nichts ändert.

Zum Vorgang: Zunächst einmal wurde im vergangenen Jahr eine Neubewertung aller Grundstücke vorgenommen und eine aktualisierter Bemessungsgrundlage festgelegt. Anschließend wurde die Steuermesszahl bestimmt, die mit dem Grundsteuerwert multipliziert den Steuermessbetrag ergibt. Die Stadt selbst hat keinen Einfluss auf die Datenlage und erhält die einzelnen Messbeträge von der zuständigen Finanzbehörde lediglich zur Berechnung der Grundsteuer. Multipliziert man nun den Steuermessbetrag mit den von den Kommunen selbst festgelegten Hebesätzen, ergibt sich die Steuerlast für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Die Grundsteuer (GrSt) selbst wird in A (agrarisch - für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und B (baulich - für bebaute und bebaubare Grundstücke) unterteilt.

Was die Verwaltung vorschlägt: Damit die Stadt durch die Grundsteuerreform weder Gewinn noch Verlust macht, wurden von der Finanzbehörde neue und aufkommensneutrale Hebesätze vorgeschlagen. Die Verwaltung unter Kämmerer Dr. Torsten Spillmann und dem Leiter des Steueramtes Simon Marx haben die Vorschläge geprüft und werden sie nun zur Genehmigung dem Rat vorlegen. Demnach würde im neuen Berechnungssystem, das am 1. Januar startet, ein Hebesatz von 535 % gelten, bei der Grundsteuer B von 610 %. Unter Berücksichtigung der alten Messbeträge lag der Hebesatz bei der GrSt A bei 290 %, bei der GrSt B bei 595 %.

Was die Anpassungen für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten: Durch die Neubewertung ergaben sich für viele Grundstücke auch veränderte Messbeträge. Diese können sowohl niedriger als auch höher sein als in den Vorjahren. Es ist davon auszugehen, dass für eine größere Anzahl reiner Wohngrundstücke in Dormagen zukünftig eine höhere Steuerlast anfällt, für andere Grundstücke wird es jedoch eine Reduzierung geben. In Summe wird es also zu Verschiebungen kommen, die Gesamteinnahmen der Stadt durch die Grundsteuer bleiben jedoch unverändert. Die mögliche Differenzierung der Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke hat die Verwaltung nicht vorgenommen, weil es für diese Variante noch keine Rechtssicherheit gibt.

Wie hoch die eigene Grundsteuerlast (= Grundsteuermessbetrag x Hebesatz : 100) sein wird, können sich Grundstückseigentümer selbst ausrechnen, sobald der Rat die Hebesätze für 2025 beschlossen hat, denn der von der Finanzbehörde festgesetzte Messbetrag dürfte inzwischen allen vorliegen.

Übrigens: Die Grundstücksbewertung soll alle sieben Jahre durchgeführt werden, um entsprechende Wertanpassungen vorzunehmen. Vermeintlich falsche Feststellungen von Grundsteuerwerten oder Messbeträgen müssen gegenüber dem jeweiligen Finanzamt angefochten werden und nicht über den jeweiligen Grundsteuerbescheid.

Infos zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen

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