© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 18.09.2025 - 17:01 Uhr

Zufrüh-Zahler können Parkkosten am Krankenhaus zurückfordern

03.02.2025 / 12:20 Uhr — Dormago / duz

Der Besucherparkplatz am Krankenhaus in Dormagen ist seit dem 1. Februar zahlungspflichtig (DORMAGO berichtete). Die Auto-Kennzeichen werden bei der Einfahrt gescannt. Wenn die Parkenden zurück zu ihrem Fahrzeug kommen, müssen sie vor der Ausfahrt am Automaten ihr Kennzeichen eingeben und können dann entsprechend der Parkzeit bezahlen. Das System registriert die Bezahlung und der Besucher kann ausfahren.

Dass die Bewirtschaftung bereits vor dem 1. Februar begann, begründet das Rheinland Klinikum so: „Das System befand sich in der Erprobungsphase. Besucher, die in dieser Phase bzw. vor dem ersten Februar ein Parkentgelt entrichtet haben, können dieses
zurückfordern.“ Und das geht so: Eine E-Mail an kennzeichen@rheinlandklinikum.de schicken und darin Namen, Parkdatum, Uhrzeit, IBAN sowie Kfz-Kennzeichen angeben.

Lesehinweis:
16. Januar 2025: Parken auf Besucherparkplatz des Klinikums kostet künftig

Foto(s): © Archiv DORMAGO / duz

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Wer vor dem 1. Februar gezahlt hat, kann das Geld zurückfordern