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„Es ist ganz entscheidend, Stimmen der Kinder zu hören“
„Gute Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche sind zentral für Städte und Gemeinden. Sie entscheiden darüber, wie nachhaltig sich eine Kommune entwickelt. Auch deshalb müssen die Kinderrechte umfassender als bisher auf kommunaler Ebene verankert und durchgesetzt werden. In diesem Sinne fordern wir als Kinderrechtsorganisation die Länder dazu auf, die Kinderrechte endlich flächendeckend in ihren Gemeinde- und Landkreisordnungen beziehungsweise Kommunalverfassungen zu verankern, und die für die Umsetzung durch die Kommunen notwendigen Mittel bereitzustellen. Wichtig ist aber auch, dass die Kommunalaufsichten künftig stärker bei Verstößen der kommunalen Gebietskörperschaften gegen die Kinderrechte vorgehen. Dazu haben die Kommunalaufsichten die rechtlichen Mittel“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Unterstützung für die Forderungen des Deutschen Kinderhilfswerkes kommt auch aus den Städten Dormagen, Bonn und Wolfsburg, die sich dem Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ angeschlossen haben. „Wir haben in Dormagen hervorragende Erfolge erzielt, indem wir Kinder früh beteiligen. Es ist ganz entscheidend, dass ihre Stimmen gehört werden. Daher ist es nur folgerichtig, beispielsweise die Funktion einer Kinderbeauftragten gesetzlich zu verankern und in allen Gemeinden einzusetzen. Die Vorschläge des Deutschen Kinderhilfswerks sind treffend formuliert und in der Praxis gut umsetzbar. Deswegen unterstütze ich diese aus Sicht eines kommunalen Praktikers“, so Erik Lierenfeld, Bürgermeister der Stadt Dormagen.
Im Gutachten heißt es wörtlich: „Die UN-Kinderrechtskonvention ist zwar geltendes Recht in Deutschland, sodass die Kommunen auch bereits jetzt an die dort verankerten Kinderrechte gebunden sind. Dies ist den meisten Kommunen allerdings nicht und wenn überhaupt, nur wenig präsent. Auch fehlt in den Gemeinden und Landkreisen noch immer das notwendige Wissen und ,Know-how' im Umgang mit den Kinderrechten. Werden Kinderrechte allerdings in die jeweiligen Kommunalverfassungen aufgenommen, so kommen die Kommunen unmittelbar mit Kinderrechten in Berührung und können flächendeckende Umsetzungsmaßnahmen schaffen, um Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken.“
HIER kann das Gutachten kostenfrei heruntergeladen werden.
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11.12.2024 / 7:42 Uhr — Info Dormago / duz
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesländer nachdrücklich dazu auf, Kinderrechte umfassender als bisher in den Kommunalverfassungen, Landkreis- und Gemeindeordnungen zu verankern. Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag der Kinderrechtsorganisation stelle dazu fest, dass die Umsetzung der Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention auch eine Aufgabe der Kommunen und die Aufnahme von Kinderrechten in den Kommunalverfassungen rechtlich zulässig und geboten sei. Dabei sei auf kommunaler Ebene neben dem Vorrang des Kindeswohls auch das Recht auf Beteiligung sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit von Kindern und Jugendlichen von besonderer Bedeutung. Klar werde durch das Gutachten auch, dass die Kommunalaufsichtsbehörde einzuschreiten hat, wenn Kinderrechte in einer Kommune nicht beachtet oder in sonstiger Weise verletzt werden.„Gute Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche sind zentral für Städte und Gemeinden. Sie entscheiden darüber, wie nachhaltig sich eine Kommune entwickelt. Auch deshalb müssen die Kinderrechte umfassender als bisher auf kommunaler Ebene verankert und durchgesetzt werden. In diesem Sinne fordern wir als Kinderrechtsorganisation die Länder dazu auf, die Kinderrechte endlich flächendeckend in ihren Gemeinde- und Landkreisordnungen beziehungsweise Kommunalverfassungen zu verankern, und die für die Umsetzung durch die Kommunen notwendigen Mittel bereitzustellen. Wichtig ist aber auch, dass die Kommunalaufsichten künftig stärker bei Verstößen der kommunalen Gebietskörperschaften gegen die Kinderrechte vorgehen. Dazu haben die Kommunalaufsichten die rechtlichen Mittel“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Unterstützung für die Forderungen des Deutschen Kinderhilfswerkes kommt auch aus den Städten Dormagen, Bonn und Wolfsburg, die sich dem Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ angeschlossen haben. „Wir haben in Dormagen hervorragende Erfolge erzielt, indem wir Kinder früh beteiligen. Es ist ganz entscheidend, dass ihre Stimmen gehört werden. Daher ist es nur folgerichtig, beispielsweise die Funktion einer Kinderbeauftragten gesetzlich zu verankern und in allen Gemeinden einzusetzen. Die Vorschläge des Deutschen Kinderhilfswerks sind treffend formuliert und in der Praxis gut umsetzbar. Deswegen unterstütze ich diese aus Sicht eines kommunalen Praktikers“, so Erik Lierenfeld, Bürgermeister der Stadt Dormagen.
Im Gutachten heißt es wörtlich: „Die UN-Kinderrechtskonvention ist zwar geltendes Recht in Deutschland, sodass die Kommunen auch bereits jetzt an die dort verankerten Kinderrechte gebunden sind. Dies ist den meisten Kommunen allerdings nicht und wenn überhaupt, nur wenig präsent. Auch fehlt in den Gemeinden und Landkreisen noch immer das notwendige Wissen und ,Know-how' im Umgang mit den Kinderrechten. Werden Kinderrechte allerdings in die jeweiligen Kommunalverfassungen aufgenommen, so kommen die Kommunen unmittelbar mit Kinderrechten in Berührung und können flächendeckende Umsetzungsmaßnahmen schaffen, um Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken.“
HIER kann das Gutachten kostenfrei heruntergeladen werden.