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Stadt Dormagen sucht ehrenamtliche Ombudsperson
Als externe und unabhängige Ombudsfrau bzw. Ombudsmann kommen insbesondere freiberufliche Rechtsanwälte oder Richter a.D. infrage, da diese über das nötige juristische Wissen verfügen. „Die Ombudsperson soll allen Bürgern, Firmen und auch Mitarbeitenden der Stadt Dormagen zur Verfügung stehen, die den Verdacht einer Korruption äußern möchten“, erklärt der Korruptionsbeauftragte der Stadt Dormagen, Alexander Kramer. „Die Ombudsperson kann sich im Falle einer Vernehmung auf das Zeugnisverweigerungsrecht nach Paragraf 53 I Nr. 3 Strafprozessordnung berufen.“
Da potenzielle Hinweisgeber häufig Nachteile für ihre Person bei der Weitergabe ihres Wissens befürchten, setzt die Stadt Dormagen bereits seit Anfang 2004 eine ehrenamtliche Ombudsperson zur Verstärkung der Anti-Korruptionsstelle der Stadt Dormagen ein. Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Aufgabe als Ombudsperson hat, kann sich formlos bei der Anti-Korruptionsstelle beim Rechtsamt der Stadt Dormagen per E-Mail bewerben. Für Rückfragen steht Alexander Kramer (Tel.: 02133 257 3260) zur Verfügung.
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01.08.2024 / 11:54 Uhr — Info Stadt / duz
Die Anti-Korruptionsstelle der Stadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine ehrenamtliche Ombudsperson für die Stadtverwaltung Dormagen und ihre Tochterunternehmen. Was macht eine solche Ombudsperson? Sie fungiert als Anlaufstelle für Korruptionsangelegenheiten, nimmt Hinweise und Nachfragen entgegen, prüft diese Hinweise auf konkrete Anhaltspunkte, um betroffene Beschäftigte vor ungerechtfertigten Vorwürfen und Verdächtigungen sowie deren möglichen Folgen zu schützen und gibt die Informationen an die Dienststellenleitung bzw. die Anti-Korruptionsstelle weiter. Warum wird eine solche Person jetzt gesucht? Der bisherige Ombudsmann Peter-Olaf Hoffmann (77) ist Anfang Juli zurückgetreten.Als externe und unabhängige Ombudsfrau bzw. Ombudsmann kommen insbesondere freiberufliche Rechtsanwälte oder Richter a.D. infrage, da diese über das nötige juristische Wissen verfügen. „Die Ombudsperson soll allen Bürgern, Firmen und auch Mitarbeitenden der Stadt Dormagen zur Verfügung stehen, die den Verdacht einer Korruption äußern möchten“, erklärt der Korruptionsbeauftragte der Stadt Dormagen, Alexander Kramer. „Die Ombudsperson kann sich im Falle einer Vernehmung auf das Zeugnisverweigerungsrecht nach Paragraf 53 I Nr. 3 Strafprozessordnung berufen.“
Da potenzielle Hinweisgeber häufig Nachteile für ihre Person bei der Weitergabe ihres Wissens befürchten, setzt die Stadt Dormagen bereits seit Anfang 2004 eine ehrenamtliche Ombudsperson zur Verstärkung der Anti-Korruptionsstelle der Stadt Dormagen ein. Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Aufgabe als Ombudsperson hat, kann sich formlos bei der Anti-Korruptionsstelle beim Rechtsamt der Stadt Dormagen per E-Mail bewerben. Für Rückfragen steht Alexander Kramer (Tel.: 02133 257 3260) zur Verfügung.