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Dormagen: Lokale Wirtschaftsnachrichten

Konverter: Gohr scheint aus dem Rennen

30.06.2017 / 23:09 Uhr — Presseinfo / duz

Foto: Dormago Pressefotos Der Protest der Gohrer und Rommerskirchener scheint Erfolg zu haben
Der Protest der Gohrer und Rommerskirchener scheint Erfolg zu haben
Gohr. Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH hat heute dem Rhein-Kreis Neuss, den Kommunen und Bürgerinitiativen die Ergebnisse des aktualisierten Standortgutachtens für die geplante Ultranet-Konverterstation vorgestellt. Das Gutachten zeige erneut, dass die so genannte Dreiecksfläche in Kaarst am besten geeignet ist. Der am zweitbesten geeignete Bereich liegt an der Umspannanlage Osterath. Mit der Aktualisierung stelle der Bereich Gohr (Rommerskirchen/Dormagen) keine gleichwertige Alternative mehr da, erklärt Amprion.

Die Dreiecksfläche befindet sich seit 2015 im Eigentum von Amprion. Im vergangenen Jahr hat das Unternehmen zudem die Zieländerung im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Düsseldorf beantragt. Dieses Anliegen wird Amprion mit dem aktualisierten Standortgutachten beim Regionalrat Düsseldorf untermauern. Die Fläche in Kaarst ist derzeit raumordnerisch noch als „Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) ausgewiesen. Amprion unternimmt damit als Vorhabenträgerin weiterhin alle nötigen Schritte, um den Bau des Konverters auf der Kaarster Dreiecksfläche zu ermöglichen. Der Konverter ist fester Bestandteil der Gleichstromverbindung Ultranet, einem der zentralen Energiewendeprojekte in Deutschland. Das aktualisierte Gutachten zeigt anhand erweiterter Kriterien: Der Standortbereich Kaarst hebt sich von anderen untersuchten Bereichen ab. Sie eignen sich schlechter als die Dreiecksfläche.

Das heute vorgelegte Standortgutachten ist eine Zusammenführung, Erweiterung und Aktualisierung der drei Teilgutachten der vergangenen Jahre. Darüber hinaus berücksichtigt es die Anbindung der Gleichstromverbindung A-Nord. Dieses Vorhaben von Emden in den Raum Osterath mit der Nr. 1 im Bundesbedarfsplan ist nach aktueller Gesetzgebung vorrangig als Erdkabel zu planen. Das aktualisierte Standortgutachten berücksichtigt auch die neuen Vorgaben des Landesentwicklungsplans mit dem Abstandsgebot von 200/400 Metern für neu geplante Leitungen.

Die Bewertung der Standortbereiche erfolgte anhand von drei Kriteriengruppen. Vor allem die Kriterien mit einem starken direkten Bezug zum Menschen werden hierbei hoch gewichtet. Dazu zählt unter anderem die Sichtbarkeit der Anlage im Umfeld („Raumbedeutende Umweltaspekte“). Darüber hinaus bewertet das Gutachten das Bestehen von Siedlungs-, Gewerbe-, Industriebereichen („Sonstige Raumbedeutsame Aspekte“) sowie die Möglichkeiten zur Anordnung des Konverters auf einem Standortbereich oder die Anbindung der Gleichstromverbindungen Ultranet und A-Nord („Umsetzbarkeit der Planung“).
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