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Dormago: Internetportal für Dormagen

Dormagen: Lokale Polizeimeldungen

Quelle: Polizei Rhein-Kreis Neuss

Kleinkraftrad war mit einem Sportauspuff getunt

01.07.2021 / 15:08 Uhr —

Am gestrigen Mittwoch führten Polizeibeamte der Wache Dormagen in der Zeit von 6.30 bis 13 Uhr einen Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von unfallursächlichen Verkehrsverstößen durch. Ein 21 Jahre alter Mann aus Dormagen wurde an der Krefelder Straße angehalten, weil Beamte seinem Motorroller zuvor mit einer Geschwindigkeit von über 70 Stundenkilometern gefolgt waren. Bei der Kontrolle konnte der Mann nur eine Betriebserlaubnis und einen Versicherungsschutz für ein Kleinkraftrad mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 50 kmh vorweisen. Zudem hätte er aufgrund seiner Fahrerlaubnis nur Zweiräder bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h führen dürfen.

Das augenscheinlich mit einem Sportauspuff getunte Kleinkraftrad wurde zur Erstellung eines technischen Gutachtens sichergestellt. Die genauen Veränderungen an dem Kraftfahrzeug und die erzielbare Höchstgeschwindigkeit werden durch ein gerichtsverwertbares Sachverständigengutachten festgestellt. Neben der zu erwartenden Geldstrafe wird der Mann auch diese Kosten - sowie die Abschleppgebühren zahlen müssen. Alle illegalen technischen Veränderungen müssen in einen ordnungsgemäßen Zustand zurückgebaut werden.

Gegen 7 Uhr kontrollierten Beamte einen Motorroller an der Hamburger Straße. Obwohl das Mofa augenscheinlich eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als den erlaubten 25 km/h fuhr und damit ein Führerschein erforderlich war, konnte dessen Fahrer nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Den 18 Jahre alten Mann aus Dormagen erwartet nun ebenfalls ein Strafverfahren.

Die Polizei gibt nachfolgende Hinweise zum Thema Tuning
Die Prüfbescheinigung bei Mofas und die Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder sind an die so genannte "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" der jeweiligen Fahrzeuge gebunden. Wenn das Mofa oder Kleinkraftrad nach einer Leistungssteigerung schneller läuft, reichen diese Erlaubnisse nicht mehr aus, da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat (Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis) und riskiert eine hohe Geldstrafe, den Führerscheinentzug oder eine Fahrerlaubnissperre.
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