Dormagen: Lokale Polizeimeldungen
Quelle: Polizei Rhein-Kreis NeussTeppichverkauf: Seniorin überrumpelt
07.09.2018 / 12:57 Uhr —
Dormagen. Eine Seniorin wurde am Mittwoch, 5. September, Opfer eines betrügerischen Teppichverkaufs. Gegen 15 Uhr klingelte es bei der über 80-Jährigen in der Dormagener Innenstadt. Vor der Haustür stand eine unbekannte Frau. Während der "herzlichen Begrüßung" durch die Unbekannte gelang es dieser, sich das Vertrauen der älteren Dame zu erschleichen. Im weiteren Gespräch schaffte es die Verdächtige, der Seniorin einen angeblich hochwertigen Teppich zu einem "Schnäppchenpreis" zu verkaufen. Überrumpelt durch das forsche Auftreten der Betrügerin ging die Seniorin auf das Angebot ein. Gemeinsam mit der Unbekannten sowie einer weiteren Frau, die in einem Auto vor der Haustür gewartet hatte, fuhr man zu einem Geldinstitut an der Kölner Straße. Dort hob die Dormagenerin am Bankomaten den geforderten Bargeldbetrag ab und übergab das Geld dem betrügerischen Duo, das sodann verschwand. Die Seniorin blieb auf einem Teppich von minderwertiger Qualität sitzen, der bei weitem den bezahlten Preis nicht wert ist.Die beiden Tatverdächtigen können nur vage beschrieben werden: Die Frau an der Haustür war von kleiner dicklicher Statur, etwa 60 bis 70 Jahre alt und hatte graue kurze Haare. Von der Frau im Auto ist lediglich bekannt, dass sie ungefähr 40 bis 45 Jahre alt war und dunkelblonde mittellange Haare hatte. Zum Auto, das das Duo benutzt hatte, ist nichts bekannt. Die Ermittlungen hat das Kriminalkommissariat 12 in Neuss übernommen.
Die Polizei warnt vor Haustürgeschäften.
Zwar gilt in der Regel ein Widerrufsrecht, allerdings wird es nahezu unmöglich das Widerrufsrecht durchzusetzen, wenn kein Kaufvertrag vorliegt. Die Erfahrung zeigt, dass oft minderwertige Ware oder schlechte Dienstleistungen (Teppich- oder Dachrinnenreinigung sowie Pflaster- oder Teerarbeiten) zu stark überhöhten Preisen angeboten werden.
Tipps: Holen Sie, bevor Sie auf ein Angebot eingehen, mehrere Kostenvoranschläge von bekannten Firmen ein. Auskünfte zu Anbietern können die Handwerkskammern, Innungen und die Verbraucherschutzzentrale geben. Im konkreten Fall, vergewissern Sie sich stets, wer vor der Tür steht, zum Beispiel durch einen Spion, bevor Sie Einlass gewähren. Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
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