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IHK kritisiert Beschluss zur GEZ-Gebühr

20.10.2006 / 11:45 Uhr — Pressemitteilung IHK Mittlerer Niederrhein

Pressefotos Krefeld/Dormagen. „Mit dem Auftrag der Ministerpräsidenten an die Rundfunkkommission der Länder, das System der Rundfunkgebühren binnen eines Jahres generell neu zu regeln, werden zwar die Weichen richtig gestellt,“ kommentiert IT-Expertin Tanja Neumann (IHK Mittlerer Niederrhein) den gestrigen Beschluss. Enttäuscht zeigt sie sich dagegen über die beschlossenen Gebühren mit 5,52 Euro für internetfähige PCs und Handys. Leider seien die Ministerpräsidenten damit der Forderung der IHK nicht nachgekommen, die Gebührenpflicht vorerst auszusetzen.

Die Empörung bei den Betrieben sei mit Recht groß, dass sie nun ab dem 1. Januar 2007 GEZ-Gebühren entrichten müssen, nur weil ihre PCs und Handys als unverzichtbare Arbeitsgeräte internetfähig sind. „Die Begrenzung der Gebührenpflicht auf die Grundgebühr von 5,52 Euro pro Monat ändert nichts an der Grundproblematik des bisherigen Systems der Rundfunkfinanzierung“, stellt Neumann fest.

„Zwar ist die jetzige Eingrenzung immer noch besser als die zunächst vorgesehenen 17,02 Euro. Damit werden den Unternehmen erhebliche Belastungen von mehreren hundert Millionen Euro erspart,“ erläutert die IHK-Expertin. Konsequenter und effektiv aber wäre es gewesen, die Gebühren-Freistellung von PCs und Handys bis zum Inkrafttreten des neuen Systems zu verlängern. Neumann: „Nun müssen die Unternehmen vorerst mit einer komplizierten Kompromisslösung leben, obwohl mit dem gestrigen Beschluss doch schon das Ende des geräteorientierten Rundfunkmodells eingeleitet wurde.“

Ansprechpartnerin bei der IHK ist Tanja Neumann (Foto), Tel.: 02151/635-310, E-Mail: neumann@krefeld.ihk.de
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