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Blauzungenkrankheit: Dormagen gehört jetzt zum Gefährdungsgebiet

07.09.2006 / 23:53 Uhr — Pressemitteilung Rhein-Kreis Neuss

Pressefotos Rhein-Kreis Neuss/Dormagen. Nach einem Fall von Blauzungenkrankheit bei Schafen in Mönchengladbach hat das Landwirtschaftsministerium des Landes NRW jetzt auch den Rhein-Kreis Neuss zum Gefährdungsgebiet erklärt und mit einer Tierseuchenverordnung Schutzmaßnahmen angeordnet. Um zu verhindern, dass sich die Krankheit ausbreitet, unterliegen alle im Gefährdungsgebiet gehaltenen Rinder, Schafe und Ziegen der behördlichen Beobachtung und werden regelmäßig amtstierärztlich untersucht. Außerdem müssen Betriebe, die Wiederkäuer halten, den Bestand ihrer Tiere aufzeichnen und Veränderungen durch Todesfälle oder Geburten täglich erfassen. In der Zeit von 18 bis 7 Uhr sind die Tiere im Stall unterzubringen, es sei denn, sie wurden mit zugelassenen Insektiziden behandelt. Wanderschafherden müssen am Standort bleiben. Betriebe im Kreisgebiet dürfen Rinder, Schafe und Ziegen nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Veterinäramts des Rhein-Kreises Neuss treiben oder transportieren. Der Transport von gesunden Tieren zur Schlachtung innerhalb einer 150-Kilometer-Zone ist erlaubt, wenn das für die Schlachtstätte zuständige Veterinäramt einen Werktag vorher über den Transport informiert wurde. Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung von Wiederkäuern, die für den Menschen ungefährlich ist. Auch Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. In der Regel erkranken nur Schafe. Neben den für Viruserkrankungen typischen Symptomen wie Fieber und Benommenheit ist der weitere Verlauf der Krankheit dadurch gekennzeichnet, dass der Erreger die Blutgefäße angreift. Als Folge von Gefäßveränderungen kommt es zur Rötung und Schwellung der Mundschleimhäute und Blaufärbung der Zunge. Bei Rindern und Ziegen verläuft eine Infektion meistens ohne sichtbare Krankheitszeichen. Im Gegensatz zu vielen anderen anzeigepflichtigen Tierseuchen können Wiederkäuer sich nicht untereinander anstecken, da der Erreger ausschließlich durch Stechmücken übertragen wird. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist nochmals auf die für Halter von Rindern, Schafen und Ziegen bestehende Meldepflicht hin. Die Angaben zum Standort und zu den Tierzahlen sind im Seuchenfall von besonderer Bedeutung. Meldungen an das Veterinäramt können nicht nur telefonisch (02181/601-3901 oder 02181/601-3911), sondern auch per E-Mail an veterinaeramt@rhein-kreis-neuss.de erfolgen. Anträge auf Transportgenehmigungen, Empfehlungen zur Bekämpfung von Stechmücken sowie die Verordnungen des Bundes und des Landes zur Blauzungenkrankheit können auch auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss unter www.rhein-kreis-neuss.de/veterinaer abgerufen werden.
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