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Verweigerung der Auto-Neuzulassung

05.09.2006 / 11:48 Uhr — Pressemitteilung Landkreistag

Pressefotos Düsseldorf/Dormagen. Die Straßenverkehrsämter in Nordrhein-Westfalen werden in Zukunft die Neuzulassung von Fahrzeugen verweigern, wenn ihre Besitzer der Kommune noch Gebühren für ihre Autos schulden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Landesverkehrsministeriums vor, der in Kürze verabschiedet werden soll. Damit wird eine langjährige Forderung der Kreise in Nordrhein-Westfalen erfüllt. „Die Kreise haben mit hohen Verwaltungskosten zu kämpfen, die ihnen entstehen, weil sie Autos wegen fehlenden Versicherungsschutzes oder ausstehender KFZ-Steuern zwangsstilllegen mussten. Vielfach führt die Vollstreckung zu nichts, weil bei den Schuldnern nichts zu holen ist“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein. „Nach derzeitiger Rechtslage kann der Autobesitzer sein Fahrzeug aber sofort wieder anmelden. Den Straßenverkehrsämtern sind die Hände gebunden. Sie können sich nicht verweigern. Insofern begrüßen wir es ausdrücklich, dass uns das Land nun endlich die Möglichkeit einräumt, handeln zu können. Landesweit geht es schließlich um mehrere Millionen Euro.“ Die Neuregelung ist aus Sicht der Kreise auch nur konsequent, hatte die Landesregierung doch schon im vergangenen Jahr gesetzlich geregelt, dass eine Neuzulassung bei KFZ-Steuerschulden verweigert werden muss. Das Land als alleiniger Nutznießer der Regelung konnte auf diese Weise nicht nur ein sattes Plus verzeichnen, sondern auch ein Mehr an Steuerehrlichkeit feststellen. Klein: „Ich kann mir gut vorstellen, dass es auch in den Kommunen zu einem ähnlichen Trend kommen wird. Sieger wird die Allgemeinheit sein – nämlich die überwiegende Mehrheit der Bürger, die ihre Gebühren und Steuern pünktlich bezahlen und zukünftig nicht mehr für eine Minderheit mit bezahlen müssen.“
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