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Guthaben auf Handykarten: Musterbrief

25.08.2006 / 9:23 Uhr — Verbraucherzentrale in Dormagen

Pressefotos Nach dem Telekommunikationsunternehmen O2 darf nun auch Konkurrent Vodafone Prepaid-Guthaben auf Handykarten nicht mehr verfallen lassen. Das hat das Landgericht Düsseldorf (Az.: 12 O 458/05) aufgrund einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden, der entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen moniert hatte, teilt die Beratungsstelle Dormagen der Verbraucherzentrale NRW mit. Wer den Verfall seines Prepaid-Guthabens verhindern will oder bereits verfallene Guthaben erstattet haben möchte, muss sein Unternehmen anschreiben. Die Verbraucherberatung in Dormagen hält dafür einen Musterbrief bereit. Mehr auf dormago.de: rechte Spalte, Logo der Verbraucherzentrale anklicken
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