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Letzter Aufruf vor der Versteigerung von Fundsachen

20.07.2026 / 13:09 Uhr — Info Stadt / Dormago / duz

Foto: Stadt Dormagen Im September kommen unter anderem eine hochwertige Gitarre, ein E-Scooter und ein Fernglas unter den Hammer
Im September kommen unter anderem eine hochwertige Gitarre, ein E-Scooter und ein Fernglas unter den Hammer
Über Monate sammeln sich im Fundbüro der Stadt Dormagen mehrere hundert Gegenstände an – von Fahrrädern über Handys und Schmuck bis hin zu Kinderwagen. Fundsachen müssen zunächst sechs Monate aufbewahrt werden. Anschließend haben die Finder die Möglichkeit, das Eigentum an den Fundstücken zu erwerben. Besteht daran kein Interesse, werden die Gegenstände für eine Versteigerung registriert. Die nächste Auktion startet am Donnerstag, 3. September, und wird online durchgeführt. Neben Fahrrädern, Handys und Schmuck kommen diesmal unter anderem eine hochwertige Gitarre, ein E-Scooter und ein Fernglas unter den Hammer.

Derzeit werden die für die Auktion vorgesehenen Fundstücke katalogisiert. Schlüssel sowie Handys, die nicht auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden können, werden hingegen vernichtet. Bei Portemonnaies lässt sich der oder die Eigentümerin in der Regel ermitteln. Eine Übersicht aller Auktionsstücke ist ab Donnerstag, 6. August, online verfügbar. Bis einschließlich Donnerstag, 27. August, haben Eigentümer letztmals die Möglichkeit, ihre Fundstücke abzuholen. Alle nicht abgeholten Gegenstände werden Anfang September online versteigert.

Teilnehmen kann wer volljährig ist. Sowohl die Vorschau auf die Auktionsstücke als auch die Versteigerung selbst sind unter www.sonderauktionen.net abrufbar. Wer mitbieten möchte, muss sich vorab registrieren. Gebote können von Donnerstag, 3. September, um 17 Uhr bis Sonntag, 13. September, ebenfalls um 17 Uhr abgegeben werden. Die ersteigerten Gegenstände können am Mittwoch, 16. September, von 13 bis 17 Uhr oder am Donnerstag, 17. September, von 8 bis 12 Uhr abgeholt werden. Hierfür sind ein Ausweisdokument, beispielsweise der Personalausweis, sowie der Nachweis über die Ersteigerung mitzubringen.

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