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Wenn Energiekosten Einkommen auffressen / Verbraucherzentrale fordert sozialverträgliche Lösungen

15.03.2008 / 19:36 Uhr — Verbraucherberatungsstelle Dormagen

Pressefotos Anhaltend steigende Preise für Strom und Gas, der rigide Umgang von Versorgungsunternehmen mit säumigen Zahlern, aber auch mangelnde Kenntnis über Kundenrechte und über sparsames Energieverbrauchsverhalten sorgen dafür, dass immer mehr einkommensschwache Haushalte ihre Energiekosten nicht mehr zahlen können. Auch die Verbraucherzentrale in Dormagen verzeichnet seit Monaten eine erhebliche Beratungsnachfrage zum Thema Energie: Hohe Nachforderungen etwa bei Betriebskostenabrechnungen veranlassen viele Mieter, ihre Abrechnungen in der Beratungsstelle überprüfen zu lassen. Aber auch Eigentümer beklagen Preissteigerungen im zweistelligen Bereich etwa bei Erdgas und mancher Hauseigentümer kommt in´s Grübeln, wie in Zukunft die laufenden Kosten geschultert werden sollen.

„Besonders für Menschen mit niedrigem Einkommen beginnt bei den Energiekosten oft ein Teufelskreis, wenn neben der laufenden Stromrechnung eine Nachzahlung von bis zu mehreren hundert Euro fällig wird. Denn häufig ist die Zahlungsaufforderung mit der Ankündigung verbunden, die ausstehende Summe kurzfristig zu zahlen, sonst werde der Strom abgestellt“, so Dorothea Khairat, Leiterin der Dormagener Verbraucherberatungsstelle anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März, an dem die Verbraucherzentralen unter anderem die Nöte dieser wachsenden Bevölkerungsgruppe, die von Stromsperren bedroht ist, in den Mittelpunkt rücken. „Immer öfter wissen die Verbraucher angesichts der knapp bemessenen Haushaltskasse einfach nicht mehr aus und ein und zahlen die Nachforderung nicht oder nur einen Teil davon – die Probleme sind dann vorprogrammiert“, erläutert Dorothea Khairat.

Versorger räumen Schwierigkeiten mit säumigen Zahlern und Kunden, die Zahlungsprobleme haben, offen ein. Auf Anfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 38 örtlichen Energieversorgungsunternehmen gaben 24 Anbieter an, etwa ein Fünftel ihrer Haushaltskunden befände sich im Zahlungsverzug oder im Mahnverfahren. Bei 59.000 Privathaushalten – rund zwei Prozent aller Haushaltskunden – hatten die auskunftsbereiten Versorger im letzten Jahr sogar eine Stromsperre verhängt.

Die Leiterin der Beratungsstelle betont: „Zur Lösung dieses Problems sind mehrere Beteiligte in die Pflicht zu nehmen: die Versorgungsunternehmen, die Politik wie auch die Verbraucher selbst“. Letztere sollten sich mit ihrem Energieverbrauch kritisch auseinandersetzen und Hilfsangebote und Informationen, beispielsweise bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale wahrnehmen. „Viele kennen beispielsweise nicht ihren eigenen Jahresenergieverbrauch. Dieser ist aber die Voraussetzung für ein effizientes Energieverbrauchsverhalten. Oder es wird der Stromverbrauch bestimmter Haushaltsgeräte wie Wäschetrockner, Ölradiator oder Wasserboiler völlig unterschätzt„, berichtet Elisabeth Sytwala, Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale NRW. So ist das Ausloten von Einsparpotentialen ein fester Bestandteil im Rahmen der Energieberatungen, die in der Beratungsstelle Dormagen 14tägig stattfinden.

Die Verbraucherzentrale bietet zum Weltverbrauchertag und in den Folgewochen ein dickes, kostenloses Informationspaket an: die „Energiesparbox für Mieter" und die „Energiesparbox für Hauseigentümer." Diese sind ausgerüstet mit vielen „geldwirksamen" Ratschlägen und Tipps zur Kostensenkung.

Von den Energieversorgern verlangt die Verbraucherzentrale am Weltverbrauchertag sozialverträgliche Lösungen und den Verzicht auf drakonische Maßnahmen wie die Stromsperre. Unterstützung einkommensschwacher Haushalte sei dringend angeraten. Die Verbraucherzentrale in Dormagen appelliert an alle Stromversorger inklusive der evd, nicht passiv dabei zuzusehen, wie sich das Problem der Kostenbelastung weiter verschärft, sondern mehr Kundennähe zu zeigen und vorbeugende Unterstützung anzubieten. Hilfreiche Maßnahmen dazu wären etwa: klare und regelmäßige Informationen über den eigenen Energieverbrauch, Abrechnungen in kurzen Zeitabständen, kundenfreundliche Mahnverfahren mit Hinweis auf örtliche Insolvenz- und Energieberatungen, Angebote für eine gütliche Einigung – zum Beispiel realistische Ratenzahlungen, Einrichtung von unabhängigen Schiedsstellen sowie Hilfen zum Energiesparen.

Sollten freiwillige, interne Maßnahmen der Versorger ausbleiben, sei die Politik gefordert mit entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen für faire und kundenorientierte Rahmenbedingungen zu sorgen. Schließlich müsse Energieversorgung für alle gewährleistet sein – so stehe es bereits im Entwurf der „Charta zu Rechten der Energieverbraucher" der Europäischen Union.


Das Stichwort: Weltverbrauchertag
Am 15. März ist Weltverbrauchertag (World Consumer Rights Day, WCRD).

Jedes Jahr erinnern an diesem Tag weltweit Verbraucherorganisationen und ihre Verbündeten an die Schutzinteressen von Verbrauchern und Verbraucherinnen, an grundlegende Verbraucherrechte sowie die Notwendigkeit, sozialem Unrecht, ökologischem Raubbau und ökonomischem Machtmissbrauch zu begegnen. Erstmalig gefeiert wurde der Weltverbrauchertag am 15. März 1983. Ursprung ist die Erklärung des ehemaligen US-Präsidenten John F. Kennedy, der am 15. März 1962 in einer Rede vor dem amerikanischen Kongress erstmalig vier grundlegende Rechte der Verbraucher formulierte:

- das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte
- das Recht auf umfassende Information
- das Recht auf freie Wahl
- das Recht, gehört zu werden.

Später wurden diese Grundrechte erweitert, um:

- das Recht zur Befriedigung der Grundbedürfnisse
- das Recht auf Entschädigung
- das Recht auf Verbraucherbildung
- das Recht auf eine intakte Umwelt.
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