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Hausbesitzer aufgepasst: Attraktive Förderung beim Einsatz erneuerbarer Energien

22.02.2008 / 17:51 Uhr — Pressemitteilung Stadt Dormagen

Pressefotos Dormagen. Für Hausbesitzer, die umweltfreundlich auf erneuerbare Energien setzen, gibt es auch 2008 attraktive Fördermöglichkeiten. Darauf macht das städtische Umweltteam aufmerksam. Nach den neuen Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden seit dem 1. Januar 2008 Solarkollektoranlagen, Biomassekessel und Wärmepumpenanlagen mit Investitionszuschüssen gefördert.
„Neu an der aktuellen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann“, erläutert Anna Grzondziel vom Umweltteam. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. So wird zum Beispiel der Bau einer Standard-Solarkollektoranlage zur Warmwasseraufbereitung vom Bund mit 60 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche gefördert. Der Mindestzuschuss beträgt 410 Euro. Dazu gibt es für Dormagener Anlagen einen Zuschuss der evd energieversorgung dormagen gmbh von 500 Euro pro Anlage.

Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung werden vom Bund mit 105 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche gefördert. Die evd gibt noch einmal 1100 Euro dazu. Sollte der Bau dieser Solaranlage mit dem Austausch eines alten Heizkessels durch einen neuen Brennwertkessel für Öl oder Gas oder mit dem Einbau einer Pelletheizung oder Wärmepumpe kombiniert werden, so gewährt der Bund zusätzlich eine Bonusförderung von 750 Euro.

Bei Wärmepumpen können Hausbesitzer im Neubau mit einer Fördersumme von bis zu 2000 Euro und beim Gebäudebestand mit bis zu 3000 Euro rechnen. Der Einbau von Pelletöfen mit einer Wassertasche wird mit mindestens 1000 Euro bezuschusst und für Pelletkessel gibt es mindestens 2000 Euro.

Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen unter www.bafa.de heruntergeladen werden. Der Förderantrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Programms progres.nrw unter anderem Solarkollektoranlagen in Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten, in Passivhäusern und als Pilotanlagen nach einer Einzelfallprüfung. Die Förderung von Solarstromanlagen ist bundesweit durch das Erneuerbare Energie Gesetz-EEG geregelt. Für Fotovoltaikanlagen, die in diesem Jahr in Betrieb genommen werden und deren Größe 30 Kilowattpeak nicht überschreitet, beträgt die Vergütung je Kilowattstunde des erzeugten Stroms 46,75 Cent. Bei größeren Anlagen beträgt die Vergütung 44,48 Cent pro Kilowattpeak. Die aktuellen Förderkonditionen können auch bei der EnergieAgentur NRW abgerufen oder beim Umweltteam, Tel.: 02133/257-517 abgefragt werden. Direkt zur Energieagentur: Klick auf weitere Infos
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