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Zuschuss zum Schulbedarf für bedürftige Youngster
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Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und den Sportsachen auch die für den persönlichen Gebrauch bestimmten Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Kugelschreiber, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte, Mappen, Tinte, Radiergummis, Bastelmaterial oder Knetmasse.
Schüler haben einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, wenn sie Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen beziehungsweise Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehende sind. Für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz wird das Geld aus dem Schulbedarfspaket automatisch ausgezahlt. Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehende können den Zuschuss beim örtlichen Sozialamt beantragen.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gehören neben der Ausstattung für den persönlichen Schulbedarf auch Mittagsverpflegung, Lernförderung, eintägige Ausflüge bzw. mehrtägige (Klassen-)Fahrten, Schülerbeförderung und kulturelle Teilhabe (etwa Sportverein, Musikschule). Weitere Informationen zum Bildungs-und Teilhabepaket finden sich HIER. Dort sind zudem Informationsflyer in 13 Sprachen hinterlegt, auch auf Ukrainisch.
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04.08.2022 / 11:55 Uhr — Presseinfo Kreis / duz
Foto: GettyImages-819339612
Bedürftige Kinder und Jugendliche erhalten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf einen Zuschuss
Rhein-Kreis Neuss / Dormagen. Bedürftige Kinder und Jugendliche, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Vorschulklasse besuchen, erhalten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zum Schuljahresbeginn im August 104 Euro und zum zweiten Halbjahr im Februar 52 Euro. Möglich macht dies ein sogenanntes Schulbedarfspaket im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Darauf weist der Rhein-Kreis Neuss hin.Bedürftige Kinder und Jugendliche erhalten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf einen Zuschuss
Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und den Sportsachen auch die für den persönlichen Gebrauch bestimmten Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Kugelschreiber, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte, Mappen, Tinte, Radiergummis, Bastelmaterial oder Knetmasse.
Schüler haben einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, wenn sie Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen beziehungsweise Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehende sind. Für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz wird das Geld aus dem Schulbedarfspaket automatisch ausgezahlt. Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehende können den Zuschuss beim örtlichen Sozialamt beantragen.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gehören neben der Ausstattung für den persönlichen Schulbedarf auch Mittagsverpflegung, Lernförderung, eintägige Ausflüge bzw. mehrtägige (Klassen-)Fahrten, Schülerbeförderung und kulturelle Teilhabe (etwa Sportverein, Musikschule). Weitere Informationen zum Bildungs-und Teilhabepaket finden sich HIER. Dort sind zudem Informationsflyer in 13 Sprachen hinterlegt, auch auf Ukrainisch.