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Neue Coronaregeln gelten ab 4. Dezember

03.12.2021 / 21:29 Uhr — StDo - bs

Pressefotos Nach den Beratungen von Bund und Ländern hat die Landesregierung erneut die Coronaschutzverordnung angepasst. Ab Samstag, 4. Dezember, gilt für nicht geimpfte oder genesene Menschen bei allen privaten Kontakten im öffentlichen und privaten Bereich eine Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines anderen Haushalts. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehepartner und vergleichbare Partnerschaften gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Darüber hinaus wird die 2G-Regel auf den Einzelhandel ausgeweitet. Davon ausgenommen sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs (unter anderem Supermärkte, Drogeriemärkte, Apotheken und Buchhandlungen). Weihnachtsmärkte und damit auch der Dormagener Weihnachtstreff dürfen unter 2G- und AHA-Regeln geöffnet bleiben. Der Nikolausmarkt in Zons am 4. und 5. Dezember kann ebenfalls stattfinden.

Bei größeren Sport-, Kultur- oder vergleichbaren Großveranstaltungen greift eine Kapazitätsbegrenzung ab 1000 Zuschauenden. Unabhängig von der Größe des Veranstaltungsorts besteht eine absolute Obergrenze von maximal 5000 Zuschauenden in Innenräumen und maximal 15.000 im Freien.

Bis zum 16. Januar 2022 sind zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten auch Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt. Bislang waren lediglich Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren von der 2G-Regelung ausgenommen.
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