Wir verwenden für unsere Webseite DORMAGO.de Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung
Dormago: Internetportal für Dormagen

Nachricht

Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Jahresende verlängert

05.10.2021 / 12:55 Uhr — Presseinfo Arbeitsagentur / duz

Pressefotos Die Bundesregierung hat eine erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende beschlossen: Die bisher auf Ende September befristete Regel wird somit um drei Monate verlängert. Die Zeit der Kurzarbeit kann für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden. Mit Qualifizierungsberatung sowie Zuschüssen zu den Lehrgangskosten kann die Agentur für Arbeit Mönchengladbach dies unterstützen.

Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31. Dezember 2021 voll erstattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten.

Wenn Kurzarbeit unvermeidbar ist, ist es sinnvoll, diese Zeit für die betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Die Agentur für Arbeit Mönchengladbach kann dabei unterstützen und empfiehlt deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen. Zu erreichen ist dieser unter der kostenfreien Hotline 0800 4555520 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) sowie per E-Mail.

Weitere Informationen gibt es online:
Förderung von Weiterbildung
Kurzarbeitergeld
Auf FB Teilen E-Mail Drucker Zurück
Zur Startseite von Dormago.de oder zurück zu letzten Seite