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Haustiere nicht zu Weihnachten verschenken

11.12.2020 / 14:02 Uhr — Presseinfo Kreis / duz

Pressefotos Ein Haustier als Geschenk unter dem Weihnachtsbaum – davon rät Dr. Frank Schäfer, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelamtes des Rhein-Kreises Neuss, ab. „Wer ein Tier verschenkt, sollte sich der besonderen Verantwortung bewusst sein“, betont Dr. Schäfer. „Wir erleben immer wieder, dass Tierbesitzer schnell überfordert sind, weil das neue Familienmitglied nicht nur Spaß und Freude bedeutet, sondern auch eine große Verantwortung.“

Dies stellten auch Haustierbesitzer fest, die sich coronabedingt zum Beispiel einen Hund anschafften. „Viele haben dann schnell gemerkt, dass solch ein Haustier mehr Arbeit ist als zunächst angenommen“, sagt der Veterinär. Deshalb warnt er davor, Haustiere spontan nur vor dem Hintergrund der aktuellen Situation anzuschaffen. Schäfer: „Homeoffice und auch Kurzarbeit erleichtern die Tierhaltung, doch eine Anschaffung ist nur dann sinnvoll, wenn unabhängig von der aktuellen Coronazeit ein starker Wunsch nach einem Haustier besteht.“ Das Veterinäramt rät, folgende Fragen zu klären, bevor ein Tier ins Haus kommt: Passen Tier und Besitzer zusammen? Erhält zum Beispiel der Hund genug Auslauf? Wer ist im Urlaub für das Tier zuständig? Wie hoch sind die laufenden Kosten? Kann das Tier sein Leben lang artgerecht untergebracht werden? Wer in einer Mietwohnung wohnt, braucht außerdem die Erlaubnis des Vermieters.

Tierärztin Dr. Annette Kern vom Kreisveterinäramt berichtet, dass in den letzten Jahren immer wieder Hunde, Katzen und auch Kaninchen und Meerschweinchen nach Weihnachten in den Tierheimen abgegeben wurden. Vorher lagen sie als Weihnachtsgeschenk unter dem Tannenbaum. „Wenn das Tier anfängt, anstrengend zu werden, ist ein Umtausch in der Regel ausgeschlossen. So bleibt für viele leider nur die Lösung, das Haustier ins Tierheim zu bringen“, so Dr. Kern. Darüber hinaus müssen sie und ihre Kollegen immer wieder Tierhalteverbote aussprechen – zum Beispiel bei einem Hundehalter, der seine Vierbeiner nicht artgerecht hält.

Besonders wichtig: Käufer sollten die Herkunft des Tiers genau kennen und prüfen. Wenn Hunde aus dem Ausland – auch aus der EU – nach Deutschland kommen, geht das nur, wenn sie gegen Tollwut geimpft sind und außerdem einen Heimtierausweis und einen Mikrochip haben. Die Impfung gegen Tollwut darf frühestens mit 12 Wochen erfolgen und wirksam ist sie erst nach 21 Tagen. Das bedeutet, dass der Hund bei der Reise nach Deutschland mindestens 15 Wochen alt sein muss.

Nicht durch niedliche Bilder verführen lassen
Dr. Schäfer weist darauf hin, dass in der Coronazeit viele Hunde im Internet oder über private Vermittlungen verkauft wurden, die aus dem Ausland kamen und die genannten Bedingungen nicht erfüllten. „Beim ersten Tierarztbesuch in Deutschland fiel auf, dass der Hund keine Tollwutimpfung hatte“, so der Tiermediziner. „Die Meldung ging bei uns ein und wir mussten dann dafür sorgen, dass der Hund in eine mehrwöchige Quarantäne ins Tierheim kam.“ Interessenten sollten sich nicht durch niedliche Bilder verführen lassen und auf keinen Fall Tiere unbekannter Herkunft übernehmen.

Für Dr. Frank Schäfer steht fest, dass die Feiertage nicht der geeignete Zeitpunkt sind, um ein Tier an seine neue Umgebung zu gewöhnen. Er empfiehlt: „Viel sinnvoller ist es, wenn die Familie nach den Feiertagen in aller Ruhe gemeinsam nach einem neuen Familienmitglied Ausschau hält.“ Zum Beispiel Tierheime und Tierschutzvereine vermitteln unzählige Tiere, die auf ein liebevolles und artgerechtes Zuhause warten.
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