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Maskenpflicht an den Bahnhöfen und in der Altstadt Zons

22.10.2020 / 15:51 Uhr — Presseinfo Kreis / duz

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Foto: Rhein-Kreis Neuss An den markierten Stellen gilt ab sofort Maskenpflicht
An den markierten Stellen gilt ab sofort Maskenpflicht
Rhein-Kreis Neuss / Dormagen. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen Tagen misst, den Wert von 50 überschritten hat, gilt auch der Rhein-Kreis Neuss als Corona-Risikogebiet. Seit Montag gelten daher verschärfte Regeln zur Eindämmung des Coronavirus. Unter anderem müssen Bürger in Fußgängerzonen Masken tragen. Diese Regelung wurde in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen weiter konkretisiert und in die Corona-Allgemeinverfügung des Kreises zur Pandemie-Bekämpfung aufgenommen.

Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich weiter überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist. Neu ist die Definition bestimmter Innenstadtbereiche, in denen die Maskenpflicht insbesondere eingehalten werden muss. In Dormagen gilt sie in der Fußgängerzone und in der Altstadt von Zons sowie an den Bahnhöfen in Dormagen und Nievenheim.

Angesichts des für Deutschland aktuell höchsten Werts an Neuinfektionen mit über 11.000 Fällen innerhalb von 24 Stunden appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, die Corona-Auflagen unbedingt zu befolgen und alle Schutzmaßnahmen mitzutragen. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger: Beachten Sie stets die AHA-Regeln. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand, achten Sie auf Handhygiene und tragen Sie eine Alltagsmaske, wenn ein ausreichender Abstand nicht gewährleistet werden kann. Es gilt jetzt, so wenig Kontakte wie möglich zu haben und in Solidarität gemeinsam gegen die Ausbreitung des Coronavirus anzugehen.“

Antworten auf häufig gestellte Fragen über die aktuell gültigen Schutzmaßnahmen gibt der Kreis im Internet Die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises kann HIER eingesehen werden.
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