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Verfügung zur verschärften Corona-Bekämpfung gilt ab morgen

15.10.2020 / 18:15 Uhr — PM - bs

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Foto: GettyImages-1202181405 Verstärkte Auflagen sollen die Ausbreitung des Virus eindämmen.
Verstärkte Auflagen sollen die Ausbreitung des Virus eindämmen.
Nachdem die so genannte 7-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen Tagen misst, im Rhein-Kreis Neuss heute mit 40,7 den Wert von 35 überschritten hat, gilt die vom Kreis für diesen Fall bereits erstellte Allgemeinverfügung ab Freitag. Sie hat unmittelbare Auswirkung für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet. Mit ihr werden die Vorgaben zum Maskentragen und für Großveranstaltungen verschärft. (Mehr Infos im Dormago-Bericht von gestern: Kreis bereitet verschärfte Corona-Auflagen vor.)

„Weitergehende Maßnahmen – wie Inhalte der gestrigen Bund-Länder-Besprechung, die nicht Gegenstand unserer aktuellen Verfügung sind - werden geprüft“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Sollte sich die derzeitige Entwicklung fortsetzen und der Inzidenz-Wert 50 erreicht werden, so Petrauschke weiter, ergebe sich jedoch eine neue Sach- und Rechtslage, die eine neue Allgemeinverfügung erforderlich mache.

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 256 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen, 27 Menschen sind bereits an den Folgen der Erkrankung verstorben Von den aktuell mit dem Virus infizierten Personen wohnen 29 Dormagen.

Auf der Grundlage der aktuellen Situation sind jetzt bereits Gespräche zwischen dem Kreis und den kommunalen Ordnungsämtern angesetzt, die die Allgemeinverfügung des Kreises umsetzen und kontrollieren müssen. Weitergehenden Maßnahmen, die dann abgestimmt werden könnten, sind zum Beispiel eine Sperrstunde in der Gastronomie oder erweiterte Maskenpflichten im öffentlichen Raum.

Vertreter der Kreisverwaltung nehmen außerdem morgen an einer Corona-Videokonferenz teil, zu der Ministerpräsident Laschet eingeladen hat. Der Landrat wird Anfang nächster Woche auf die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zugehen, um das weitere, lagebedingte Vorgehen abschließend abzustimmen und, falls notwendig, das vorgeschriebene Abstimmungsverfahren mit der Bezirksregierung einzuleiten.

Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
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