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Kreis bereitet verschärfte Corona-Auflagen vor
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Mit einer Allgemeinverfügung wird der Rhein-Kreis Neuss auf die weiter zunehmende Ausbreitung des Coronavirus reagieren, für den sehr wahrscheinlichen Fall, dass die so genannte 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis den Wert von 35 überschreiten wird. So wird die Allgemeinverfügung voraussichtlich am Freitag in Kraft treten, und sie hat unmittelbare Auswirkung für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet.
Mit Inkrafttreten der Verfügung werden die Vorgaben zum Maskentragen und für Großveranstaltungen verschärft. Die Maskenpflicht wird dahingehend ausgeweitet, dass ein Mund-Nase-Schutz auch am Sitz- oder Stehplatz zu tragen ist – zum Beispiel bei Aufführungen, Konzerten oder bei Sportveranstaltungen. Diese Pflicht gilt bei solchen Anlässen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten und grundsätzlich in den Fällen, in denen die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist; und zwar für Inhaber, Beschäftigte sowie Kunden und Nutzer. Außerdem wird - mit wenigen Ausnahmen - ein generelles Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen ausgesprochen.
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14.10.2020 / 17:14 Uhr — PM - bs
Mit Inkrafttreten der Verfügung werden die Vorgaben zum Maskentragen und für Großveranstaltungen verschärft. Die Maskenpflicht wird dahingehend ausgeweitet, dass ein Mund-Nase-Schutz auch am Sitz- oder Stehplatz zu tragen ist – zum Beispiel bei Aufführungen, Konzerten oder bei Sportveranstaltungen. Diese Pflicht gilt bei solchen Anlässen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten und grundsätzlich in den Fällen, in denen die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist; und zwar für Inhaber, Beschäftigte sowie Kunden und Nutzer. Außerdem wird - mit wenigen Ausnahmen - ein generelles Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen ausgesprochen.