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Hygiene-Belehrungen sind auch online erfolgreich
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Menschen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen und Umgang mit sensiblen tierischen Lebensmitteln haben, benötigen seit rund 20 Jahren ein so genanntes „Gesundheitszeugnis“. Damit verbunden ist eine Hygiene-Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Die wird im Rhein-Kreis Neuss seit Juni 2018 als Modellprojekt des Kreises und der kreiseigenen Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) digital angeboten. Mit großem Erfolg: 10 000 Online-Belehrungen haben bereits stattgefunden; außerdem macht das Modell deutschlandweit Schule. Elf kreisfreie Städte und Kreise haben das Konzept bereits übernommen. Mit weiteren ist das TZG im Gespräch.
"Pandemie-bedingt können die Hygiene-Belehrungen momentan nicht in der bisherigen Präsenzform stattfinden. Deshalb ist das webbasierte System eine wichtige Erweiterung unserer Möglichkeiten", sagt Dr. Michael Dörr, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. Das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises hatte bereits 2007 das Anmeldeverfahren und eine Bezahl-Funktion im Internet realisiert. Das Belehrungsverfahren selbst wurde zunächst jedoch weiter traditionell durchgeführt.
Die Technologiezentrum Glehn GmbH hatte Anfang 2018 nach kurzer Entwicklungszeit ein funktionsfähiges System zur Online-Schulung präsentiert, das schon wenige Monate später in die praktische Anwendung gegangen ist. "Mittlerweile hat das TZG eine Komplettlösung entwickelt, die vom Anmelde- und Bezahl-System bis zur Online-Belehrung reicht", erläutert TZG-Geschäftsführer Raimund Franzen. Auch das administrative Verfahren werde durch das TZG begleitet, so dass Servicezeiten wochentags von 8.00 bis 20.30 Uhr und samstags von 9.00 bis 16:00 Uhr angeboten werden.
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23.09.2020 / 15:26 Uhr — MI - bs
"Pandemie-bedingt können die Hygiene-Belehrungen momentan nicht in der bisherigen Präsenzform stattfinden. Deshalb ist das webbasierte System eine wichtige Erweiterung unserer Möglichkeiten", sagt Dr. Michael Dörr, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. Das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises hatte bereits 2007 das Anmeldeverfahren und eine Bezahl-Funktion im Internet realisiert. Das Belehrungsverfahren selbst wurde zunächst jedoch weiter traditionell durchgeführt.
Die Technologiezentrum Glehn GmbH hatte Anfang 2018 nach kurzer Entwicklungszeit ein funktionsfähiges System zur Online-Schulung präsentiert, das schon wenige Monate später in die praktische Anwendung gegangen ist. "Mittlerweile hat das TZG eine Komplettlösung entwickelt, die vom Anmelde- und Bezahl-System bis zur Online-Belehrung reicht", erläutert TZG-Geschäftsführer Raimund Franzen. Auch das administrative Verfahren werde durch das TZG begleitet, so dass Servicezeiten wochentags von 8.00 bis 20.30 Uhr und samstags von 9.00 bis 16:00 Uhr angeboten werden.