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Alte Zuckerfabrik: Einzelhandel ist nun doch möglich

29.07.2020 / 21:38 Uhr — Dormago / duz

Pressefotos
Foto: Gutachten Das linke Foto zeigt die ehemaligen Achtungsabstände ohne Detail-, das rechte die angemessenen Sicherheitsabstände mit Detailkenntnissen
Das linke Foto zeigt die ehemaligen Achtungsabstände ohne Detail-, das rechte die angemessenen Sicherheitsabstände mit Detailkenntnissen
Dormagen. Seit Jahren liegen dicke Fragezeichen über einigen Dormagener Flächen. Das ausbleibende Seveso-III-Gutachten stand einer Entwicklung insbesondere des ehemaligen Zuckerfabrik-Geländes im Wege. Stand. Denn heute Abend stellten Bürgermeister Erik Lierenfeld und Robert Ullrich (Leiter des Fachbereichs Städtebau) die Ergebnisse der 63-seitigen Expertise Mitgliedern der Stadtratsfraktionen sowie der Presse vor. „Das Planerherz lacht freudig“, sagte Ullrich. „Es gibt gerade in der City Chancen, mit denen wir vorher nicht gerechnet haben.“ Und Lierenfeld strahlte: „Es ist jetzt ein dicker grüner Haken am Gutachten. Wir haben jetzt Planungssicherheit und Klarheit zu den zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten unserer Stadt bekommen. Außerdem stellt es den letzten Baustein zur Fertigstellung des neuen Flächennutzungsplans dar.“ Das Gesamtstädtische Seveso-III-Gutachten wurde von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH (TÜV SÜD) im Auftrag der Stadt Dormagen erstellt.
 
Von zentraler Bedeutung sind die in dem Seveso-III-Gutachten festgestellten angemessenen Sicherheitsabstände zu Industrieunternehmen. Grundlage der Bemessung dieser Sicherheitsabstände sind unter anderem Ausbreitungsberechnungen unter Berücksichtigung von Stoffeigenschaften, Wind und weiteren Faktoren. Der Sicherheitsabstand beträgt in Dormagen bei einzelnen Anlagen bis zu 1400 Meter. „Bei diesen Abständen handelt es sich aber nicht um starre Grenzen“, betont Robert Ullrich. „Kein gesamtstädtisches Gutachten kann also die sorgfältige bauplanerische Abwägung im Einzelfall ersetzen. Denn bei den Flächen innerhalb des Sicherheitsabstandes handelt es sich um Planungs- und nicht um Risikozonen.“

Der aus Stadtsicht entscheidende Punkt: Über zwei Drittel des alten Zuckerfabrikgeländes können nun doch für den Einzelhandel genutzt werden - erforderlich ist aber eine nachvollziehende Abwägung der sozioökonomischen Belange, die Schutzwürdigkeit des Vorhabens, die Intensität der Beeinträchtigung sowie insbesondere der Schutzzweck der Seveso-III-Richtlinie. Die erste Fassung des Gutachtens sah „Achtungsabstände“ vor, die den Interessen von Grundstücksbesitzer Edeka entgegenstanden. Die genaue Analyse und dezidierte Abstimmung mit betroffenen Unternehmen führt nun aber zu einer neuen Einschätzung mit angemessenen Sicherheitsabständen. Lierenfeld vermutet, dass mit der Konkretisierung des Gutachtens ein Edeka-Markt wahrscheinlicher geworden ist. Für die ausgeschlossenen Bereiche strebt der Bürgermeister einen städtischen Ankauf an, um dort zum Beispiel Büros und Ausgleichsflächen zu entwickeln.

Mit der neuen Situation beschäftigt sich der Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 27. August. Der TÜV SÜD wird dann das Gutachten vorstellen. Themen sind nicht zuletzt das nördliche Stadtgebiet von Dormagen. Nach dem Gutachten ist mit Blick auf den Betriebsbereich der Gerling Holz und Co. Handels GmbH (GHC) von keinen schutzbedürftigen Nutzungen auszugehen. Allerdings reicht der nördlichste Teil der Wohnbauflächen von Delrath in den angemessenen Sicherheitsabstand. Es wird auf den Bestandschutz verwiesen. Im Sinne einer langfristigen Entflechtung wird eine zusätzliche Siedlungsentwicklung mit Wohngebieten nicht empfohlen. Im Gutachten sind weitere Bereiche in Dormagen aufgeführt, die in gewissen Abstandskonflikten stehen.

Das Gutachten zum Download (pdf)
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