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Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge endet am 27. Juli

16.07.2020 / 20:25 Uhr — Dormago / duz

Pressefotos Dormagen. Heute sollte ursprünglich der letzte Tag sein, an dem Parteien oder Gemeinschaften sowie Einzelbewerber ihre Wahlvorschläge für die Kommunalwahl beim Wahlamt der Stadt Dormagen abgeben, ändern oder zurückziehen können. Doch aufgrund von Corona wurde der Zeitpunkt vom Land NRW um elf Tage auf Montag, 27. Juli, 18 Uhr, verlängert. Die Entscheidung über die Zulassung aller Wahlvorschläge zur Wahl des Bürgermeisters, des Stadtrates und des Integrationsrates wird in 14 Tagen fallen: Getroffen wird sie vom Wahlausschuss, der am Donnerstag, 30. Juli, um 17.30 Uhr im Ratssaal tagt.

Die Zeit von der letzten Abgabeminute bis hin zur Sitzung des Wahlausschusses ist mithin sehr kurz. Aber üblicherweise stellen die Interessenten die Weichen schon früher. Denn das Risiko von Fehlern bei Abgaben auf den letzten Drücker geht niemand so gerne ein. „Wenn ich den Eindruck habe, dass etwas in den Unterlagen fehlt oder nicht stimmt, weise ich die gewählten Vertrauenspersonen nach der Vorprüfung darauf hin“, erklärt Max Stefen. Für ihn ist die Führungsfunktion im Wahlamt eine Premiere bei einer Kommunalwahl, nach dem er dort erstmals bei der Europawahl im letzten Jahr Verantwortung trug. Als Chef und Wahlleiter fungiert der Erste Beigeordnete Robert Krumbein und nicht der Bürgermeister, da Erik Lierenfeld bei der Wahl am 13. September erneut antritt.

Eine Prüfung der sogenannten Unterstützungsunterschriften erfolgt ebenfalls im Wahlamt: Wählergruppen, die in der laufenden Wahlperiode nicht oder nicht ununterbrochen dem Stadtrat angehörten, müssen ihrem Wahlvorschlag die Unterschriften hinzufügen. Wegen Corona und der erschwerten Ausgangslage wurde die Anzahl deutlich reduziert: Vor Corona wären 220 Unterschriften für Bürgermeister-Bewerber notwendig gewesen, jetzt sind es nur noch 132. Für Reservelisten von Parteien oder Wählergruppen müssen 32 statt 53 vorgelegt werden. Wer als Einzelbewerber/in in einem Wahlkreis antreten will, benötigt statt ursprünglich fünf nur noch drei Unterschriften. Max Stefen will nicht ausschließen, dass Einzelbewerber antreten: „Es gibt Interessenten, die sich die Unterlagen abgeholt haben.“

Die Wahlberechtigten können ihre Stimmen wie immer vorab per Brief abgeben - oder in den Wahllokalen. Nach heutigem Stand sind es die 39 aus der Vergangenheit bekannten - plus zwei. Eine Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW führte zu Veränderungen in einigen Wahlbezirken: So werden einige Straßen in Ückerath jetzt dem Gohrer Wahlbezirk zugeordnet bzw. einige Straßen in Delrath einem Stürzelberger Wahlkreis (Dormago berichtete). Damit die Wege für die Wähler*innen möglichst kurz bleiben, werden eben die beiden zusätzlichen Wahllokale eingerichtet.

Dort dürfte es aufgrund von Corona ein wenig anders aussehen als früher: Die Stichworte sind Desinfektionsmittel, Spuckschutz bei der Stimmkartenausgabe oder ein Schleusenmodell Eingang / Ausgang. Außerdem soll es möglich sein, eigene Stifte mitzubringen, mit denen angekreuzt werden kann. Um die Wahl durchzuführen werden rund 240 Helfer*innen benötigt - sechs pro Wahllokal. Dabei handelt es sich vor allem um Beisitzer, der Wahlvorstand wird in der Regel von Rathaus-Mitarbeiter*innen gestellt. „Wir suchen Beisitzer, aber die Alarmglocken läuten noch nicht“, sagt Max Stefen.
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