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BvA-Aula: Fachanwalt bestätigt Einschätzung der Gutachter

11.07.2020 / 19:49 Uhr — Dormago

Pressefotos
Foto: Dormago Archiv Der Querschnitt im 3D Modell - Theorie und Praxis unterscheiden sich offenbar mit Blick auf die BvA-Aula
Der Querschnitt im 3D Modell - Theorie und Praxis unterscheiden sich offenbar mit Blick auf die BvA-Aula
Dormagen. Nach den Umbaumaßnahmen der Aula des BvA-Gymnasiums wurden sowohl im Innen- als auch im Außenbereich bauliche Mängel festgestellt - darüber hatte Dormago am 14. Mai berichtet. Um die Mängel zu konkretisieren, gab der städtische Eigenbetrieb zwei Gutachten in Auftrag. Die Ergebnisse liegen jetzt vor und werden im zuständigen Ausschuss am 21. Juli behandelt.

Der für den Innenbereich beauftragte Gutachter stellte bei seiner Untersuchung fest, dass die Deckenbefestigung im Foyer der Aula nicht sachgerecht ausgeführt wurde. In seiner Expertise weist er darauf hin, dass die Standsicherheit der Decke nicht gegeben sei, die Unterdecke des Foyers müsse deshalb vollständig neu gesichert werden. Darüber hinaus weise die Decke der gesamten Aula statische Probleme auf. Laut Sitzungsvorlage äußert der Gutachter Bedenken hinsichtlich der Tragkonstruktion der Unterdecke, die zusätzlich Lastanteile der Lüftungsinstallation aufnehme. Somit komme es in der Aula zu undefinierten Lastverteilungen und Mischkonstruktionen, die nicht zulässig seien. Darüber hinaus würden statische Nachweise fehlen, die die Bedenken des Gutachters außer Kraft setzen können.

Der Gutachter für den Außenbereich stellt fest, dass die Ausführungen des Wärmedämmverbundsystems (WDVS) nicht den Zulassungsvorgaben entsprechen. Er wertet diese Feststellung als nennenswerte Beeinträchtigung der Standsicherheit und weist darauf hin, dass „eine Bewertung des Ausführungsfehlers Ertüchtigungsmaßnahmen bis hin zu einem Abriss oder Teilabriss zur Folge haben kann.“ Zudem weise die Klinkerriemchenbekleidung der westlichen Fassade „systemrelevante Abweichungen in der Rückverankerung der Dämmplatten“ auf, „die die Standsicherheit gefährden.“

Beide Gutachten wurden einem Fachanwalt übergeben, um aufbauend auf seiner Expertise das weitere Vorgehen abzustimmen. Diese Abstimmung wurde erforderlich, da einzelne Gewerke bereits abgenommen waren, bei anderen die Abnahme noch aussteht. Zusätzlich wurden die in den Gutachten festgestellten Mängel kritisch hinterfragt, verifiziert und bewertet. Das Ergebnis dieses Prozesses bestätigt die Einschätzung der Gutachten.

Über die Projektsteuerer wurden der Objektplaner sowie die ausführenden Fachfirmen zwischenzeitlich über die festgestellten Mängel informiert. Ihnen wurden die Gutachten mit einer Aufforderung zur Schadensbeseitigung bis zum 15. August 2020 zugestellt. Gleichzeitig wurden sie zu einem Abstimmtermin am gestrigen Freitag eingeladen. Über das Ergebnis des Gesprächs wird Eigenbetriebsleiter Frank Wolfgramm in der Sitzung berichten. Ziel sei, „möglichst schnell die Aula wieder in Betrieb zu nehmen. Entsprechende Szenarien werden abhängig von den Ergebnissen der weiteren Gespräche erarbeitet.“
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