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Verbraucherzentrale legt Jahresbericht vor

31.05.2020 / 11:11 Uhr — PM - bs

Pressefotos Prepaid-Kreditkarten, die sich nach der Bestellung via Internet nicht als finanzielle Soforthilfe, sondern als kostenträchtiges Zahlungsmittel entpuppten. Haustürverkäufer, die angesichts der bevorstehenden Fusion von Unitymedia und Vodafone zum Abschluss überflüssiger Verträge für den Fernsehempfang drängten. Und wenn etwas schieflief, wo eigentlich gezahlt werden sollte, folgte auch 2019 alsbald unerwartete Post eines Inkassobüros - mit der Ankündigung oft hoher Gebühren, drohender Mahnbescheide oder Zwangsvollstreckung inklusive. Bei rund 3.000 Verbraucheranliegen war die Verbraucherzentrale in Dormagen im vergangenen Jahr Ansprechpartnerin, um Verbraucherrechte durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwenden.

Mit rund 840 Rechtsberatungen und -vertretungen hat sich die Beratungsstelle zumeist erfolgreich für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt. Rund 4.100 € sollte etwa eine Verbraucherin für Verträge bezahlen, die ihr ein Mobilfunk-Shop untergeschoben hatte. Die Beratungsstelle Dormagen hakte erfolgreich beim Anbieter nach: Das Unternehmen stornierte die Verträge, stellte die Forderungen ein und leistete eine Rückzahlung.

Wie auch in diesem Fall sorgte mangelhafte Information beim Vertragsabschluss in Telefon-Shops oft für Ärgernisse. „So berichteten Verbraucher, dass sie überrumpelt worden waren und Verträge unterschrieben hatten, deren Konditionen und Kosten sie erst im Nachhinein überblicken konnten“, erläuterte Beratungsstellenleiter Ralf Eming. Bei einer landesweiten Stichprobe hatte die Verbraucherzentrale festgestellt, dass neun von zehn Shops ihren gesetzlichen Informationspflichten vor Abschluss eines Handyvertrages nicht nachgekommen waren. Danach müssen Kunden die wesentlichen Vertragsinhalte im Produktinformationsblatt vor der Unterschrift ausgehändigt werden. Zum Weltverbrauchertag im März 2019 hat die Beratungsstelle nicht nur gezeigt, wie Kunden darauf pochen können, die vorgeschriebenen Informationen vom Verkäufer auch ausgehändigt zu bekommen. Die Verbraucherzentrale NRW hat zudem ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei solch komplexe Vertragskonstellationen gefordert.

Das warm-trockene Klima des letzten Sommers hatte mit seinen tierischen Begleitern auch Abzocker aus der Deckung kommen lassen. Denn ob gesundheitsgefährdende Raupen des Eichenprozessionsspinners, das Wespennest im Rollladenkasten oder Ungeziefer in Küche oder Keller - ungebetene Gäste wollten Betroffene möglichst schnell wieder loswerden. Und in ihrer Not waren sie dann auf unseriöse Anbieter ohne Sachkunde, aber mit überzogenen Rechnungen reingefallen.

Auch am Telefon untergeschobene Verträge hatten wieder Konjunktur. So waren etwa mit dem Versprechen, 1.000 Euro gewonnen zu haben, Verbraucher zum Abschluss eines Zeitschriften-Abos gedrängt worden. Denn dies sei zur Abwicklung nötig, weil der vermeintliche Gewinn versteuert werden müsse. Hierzu waren dann auch Kontodaten der Opfer abgefragt worden. Erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen war den am Telefon Überrumpelten dann klar geworden, dass sie auf eine Abzockmasche hereingefallen waren.

Jahresbericht der Verbracuherzentrale Dormagen
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