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Ab 2. Juni auch wieder ohne Termin ins Bürgeramt

27.05.2020 / 18:35 Uhr — Stadt / bs

Pressefotos
Foto: Dormago - bs Ab dem 2. Juni werden die Öffnungszeiten 
für das Bürgeramt angepasst.
Ab dem 2. Juni werden die Öffnungszeiten für das Bürgeramt angepasst.
Ab Dienstag, 2. Juni, können die Dormagenerinnen und Dormagener für wichtige Anliegen auch wieder ohne Termin ins Bürgeramt am Paul-Wierich-Platz kommen. „Die aktuelle Pandemie-Lage ermöglicht eine weitere schrittweise Erhöhung des Publikumsverkehrs im Rathaus“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld. Deswegen sind ab dem 2. Juni zu bestimmten Zeiten auch spontane Behördengänge wieder möglich. Das Rentenamt arbeitet zunächst wie bisher weiter mit Terminvereinbarung. Dies gilt auch für die anderen Verwaltungsteile.
Die neuen Öffnungszeiten im Einzelnen:
  • Montags ist das Bürgeramt von 8.30 bis 12 Uhr für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten – in der Regel von 13 bis 16 Uhr – nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch unter 02133 257 257.
  • Dienstags findet kein allgemeiner Publikumsverkehr statt, Termine können nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch unter 02133 257 257 wahrgenommen werden (in der Regel von 8.30 und 16 Uhr).
  • Mittwochs findet ebenfalls kein allgemeiner Publikumsverkehr statt, Termine können nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch unter 02133 257 257 wahrgenommen werden (in der Regel von 8.30 und 16 Uhr).
  • Donnerstags ist das Bürgeramt von 14 bis 18 Uhr für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet, ansonsten nach Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch unter 02133 257 257 (in der Regel 09:00 bis 12:00 Uhr).
  • Freitags findet von 8.30 bis 12 Uhr allgemeiner Publikumsverkehr statt, Termine hingegen grundsätzlich nicht.
  • Samstags gibt es ebenfalls keinen allgemeinen Publikumsverkehr, von 10 bis 13 Uhr ist ein Besuch mit vorheriger Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch unter 02133 257 257 möglich.

Folgende Leistungen bietet das Bürgeramt an:
  • Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde
  • Anmeldung / Abmeldung für die Hundesteuer
  • Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung von Gewerbebetrieben
  • Ausstellung von Reisegewerbekarten
  • Anschriftenänderung im Fahrzeugschein bei Umzügen
  • Ausstellung von Melde- Aufenthalts und Lebensbescheinigung
  • Beantragung und Abholung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie vorl. Ausweis- und Reisedokumenten
  • Ausstellung von Behindertenparkausweisen
  • Ausstellung von Anwohnerparkausweisen
  • Befreiung der Rundfunkgebühren
  • Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften
  • Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen und Jugendfischereischeinen
  • Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen
  • Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister
  • Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister
  • Ausgabe verschiedenster Anträge und Formulare (Steuerformulare, Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld etc.)
  • Aushändigung und Annahme von jeglichen Fundsachen
  • Beantragung von Führungszeugnissen
  • Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister

„Wir rechnen damit, dass insbesondere während der Öffnungszeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr großer Andrang herrschen wird“, erklärt Bürgerbüro-Teamleiter Max Stefen. Beim Warten vor dem Rathaus ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, der Zutritt ins Gebäude ist nur mit Mund- und Nasenbedeckung gestattet. Für die Spontanbesuche muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden als bei den im Vorfeld vereinbarten Terminen.

Im Bürgeramt dürfen sich höchstens zwölf Kunden gleichzeitig aufhalten, an Samstagen höchstens sechs. „Es wird daher Einlasskontrollen geben, bei denen auch abgeklärt wird, ob Spontanbesucher mit ihrem Anliegen im Bürgeramt überhaupt richtig sind oder einen Termin in einem anderen Verwaltungsbereich benötigen. Wir bitten daher um Beachtung der Leistungen, die wir im Bürgeramt anbieten“, so Stefen.
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