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Dormagener Corona-Programm: Anträge ab Montag stellen

19.05.2020 / 17:55 Uhr — Presseinfo SWD / duz

Pressefotos Dormagen. Unternehmen in Dormagen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können auf Miet- und Zinszuschüsse durch die Stadt Dormagen hoffen. In seiner ersten Sitzung nach dem Shutdown verabschiedete der Hauptausschuss ein entsprechendes Zuschussprogramm. „Wir sehen an vielen Stellen, dass die Hilfen von Bund und Land für einzelne Unternehmen nicht ausreichen oder aus bestimmten Gründen nicht greifen. Deshalb ist es richtig, dass wir als Kommune mit einem eigenen Förderprogramm dort unterstützen, wo Betriebe existenziell bedroht sind“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld.

Berechtigte Unternehmen müssen klare Kriterien erfüllen. Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen sowie Selbständigen gestellt werden, die dauerhaft (vor dem 1. März 2020) am Markt vertreten sind, in Dormagen gewerbesteuerpflichtig sind, vor der Corona-Krise wirtschaftlich gesund waren und durch die Pandemie massiv in ihrer Geschäftstätigkeit beeinträchtigt wurden. Je nach Größe des Betriebes können so bis zu 6250 Euro gewährt werden: entweder als Zinszuschuss zu Überbrückungskrediten oder Mietzuschuss zu den laufenden Geschäfts- oder Immobilienausgaben. Michael Bison, Geschäftsführer der Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen (SWD), freut sich über den durch die SWD gemeinsam mit dem städtischen Fachbereich Finanzen vorbereiteten politischen Beschluss: „Das kommunale Zuschussprogramm ist eine echte Hilfe für unsere Unternehmen, denn es hilft, die dringend benötigte Überbrückungsliquidität zu sichern“, so Bison.

Zuvor hatte die Stadt Dormagen bereits mit verschiedenen Maßnahmen auf die Corona-Krise reagiert, um die lokale Wirtschaft zu entlasten. Sie verzichtet unter anderem auf die sogenannte Terrassengebühr für gastronomische Betriebe und bietet die Möglichkeit, Gewerbesteuerzahlungen auszusetzen.

Anträge können ab Montag gestellt
Ab Montag, 25. Mai, 9 Uhr, können Unternehmer und Selbständige den städtischen Zuschuss ausschließlich per E-Mail beantragen. Die Antragsformulare stehen ab diesem Zeitpunkt im Internet zum Download bereit.
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