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SWD informiert über NRW-Soforthilfe

26.03.2020 / 11:59 Uhr — SWD / bs

Pressefotos Die SWD Dormagen hat Informationen zum Sachstand zur NRW-Soforthilfe 2020 zusammengestellt:

Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden.
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:
  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Das Antragsverfahren funktioniert vollständig digital. Der Antrag kann nur digital abgegeben werden, postalisch oder per Mail geht nicht. Der Link zum Antragsverfahren wird am Freitag im Laufe des Tages auf der Webseite des NRW Wirtschaftsministeriums zur Verfügung gestellt.
Informationen, die Sie für die Antragstellung bereits vorbereiten können:Das Antragsverfahren funktioniert vollständig digital. Der Antrag kann nur digital abgegeben werden, postalisch oder per Mail geht nicht. Der Link zum Antragsverfahren wird am Freitag im Laufe des Tages auf der Webseite des NRW Wirtschaftsministeriums zur Verfügung gestellt.

Informationen, die Sie für die Antragstellung bereits vorbereiten können:
  • Zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.) erforderlich.
  • Im Rahmen des Antrags ist die Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden) sowie das zugehörige Amtsgericht anzugeben.
  • Außerdem werden die Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID eines der Eigentümer abgefragt.
  • Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos für die Auszahlung.
  • Abgefragt werden außerdem die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (sog. Wirtschaftszweigklassifikation). Weitere Informationen hier.
  • Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Beschäftigten abgefragt. Hilfestellung bei der Berechnung der Vollzeitbeschäftigten s. oben.

Links zum Thema:
Muster des Förderantrages
Weitere Details zum Förderprogramm und der Antragstellung
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