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Corona: Soforthilfen auch für Unternehmen in Dormagen
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„Uns liegt viel daran, dass die vielen mittelständischen Unternehmen im Rhein-Kreis Neuss, die Global Player unseres international ausgerichteten Standorts und alle weiteren Gewerbetreibenden mit der aktuell großen Herausforderung nicht allein gelassen werden“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Der Rhein-Kreis Neuss stelle sich hinter die heimischen Betriebe und informiere sie daher umfassend.
Auf der Internetseite des Kreises sind die unbürokratischen und wirksamen Hilfen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes auf einen Blick zu sehen. Sie betreffen in erster Linie die Sicherung der Liquidität, die Chancen der Weiterbeschäftigung des Personals durch Kurzarbeitergeld, die Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betriebe oder die Finanzierung von Investitionen und Innovationen. Auch weitergehende Informationen der Industrie- und Handelskammer, des Hotel- und Gaststättenverbands oder des Auswärtigen Amtes sind auf der Internetseite verlinkt.
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17.03.2020 / 12:38 Uhr — Presseinfo Kreis / duz
Foto: GettyImages-1157319426
Werkstatt und mehr: Das Wirtschaftsleben soll möglichst gut weiterlaufen
Rhein-Kreis Neuss / Dormagen. Da die Ausbreitung des Corona-Virus zunehmend auch die Wirtschaft betrifft, hat der Rhein-Kreis Neuss einen Überblick über die Soforthilfen für Unternehmen im Internet zusammengestellt. Die Wirtschaftsförderung wird die dort konzentrierten Informationen fortlaufend aktualisieren und für die Betriebe interessante Neuigkeiten hinzufügen.Werkstatt und mehr: Das Wirtschaftsleben soll möglichst gut weiterlaufen
„Uns liegt viel daran, dass die vielen mittelständischen Unternehmen im Rhein-Kreis Neuss, die Global Player unseres international ausgerichteten Standorts und alle weiteren Gewerbetreibenden mit der aktuell großen Herausforderung nicht allein gelassen werden“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Der Rhein-Kreis Neuss stelle sich hinter die heimischen Betriebe und informiere sie daher umfassend.
Auf der Internetseite des Kreises sind die unbürokratischen und wirksamen Hilfen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes auf einen Blick zu sehen. Sie betreffen in erster Linie die Sicherung der Liquidität, die Chancen der Weiterbeschäftigung des Personals durch Kurzarbeitergeld, die Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betriebe oder die Finanzierung von Investitionen und Innovationen. Auch weitergehende Informationen der Industrie- und Handelskammer, des Hotel- und Gaststättenverbands oder des Auswärtigen Amtes sind auf der Internetseite verlinkt.