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Corona-Virus: IHK beantwortet wichtige Fragen von Unternehmen

05.03.2020 / 11:17 Uhr — IHK / bs

Pressefotos Darf ein Arbeitnehmer, der Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus hat, dem Betrieb fernbleiben oder eine Dienstreise verweigern? Gibt es staatliche Entschädigungen, wenn Mitarbeiter in Quarantäne sind? Welche Aufklärungspflichten hat der Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitern? Wie können wirtschaftliche Folgen aufgefangen werden? Diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Corona-Virus stellen sich auch zahlreiche Unternehmen im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein.

„Sehr viele Unternehmen rufen uns an, weil sie arbeitsrechtliche Auskünfte benötigen“, erklärt IHK-Rechtsreferentin Nadja Carolin Herber. „Deshalb haben wir aus Unternehmenssicht wichtige Fragen und Antworten zusammengetragen und auf unserer Internetseite veröffentlicht.“ Darüber hinaus stehen Mitarbeiter der IHK auch für eine telefonische Auskunft zur Verfügung.

Die Informationen zum Corona-Virus sind zu finden unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de. Weitere Fragen beantwortet Nadja Carolin Herber (Tel. 02151 635-414, E-Mail: herber@mittlerer-niederrhein.ihk.de).
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