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Freie Sicht ist Pflicht

05.12.2019 / 14:50 Uhr —

Pressefotos Wer nicht in einer Garage oder unter einem Carport parkt, kennt das Problem vereister Scheiben. Und wer kalte Finger scheut, sollte vorsorgen, zum Beispiel mit einer Abdeckung aus Karton oder Folie. Ein kleines "Guckloch" im Bereich der Frontscheibe freizukratzen, reicht definitiv nicht aus. Wenn Windschutzscheibe und Seitenfenster nicht eisfrei sind und die Sicht auf die Straße nur eingeschränkt möglich ist, droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Wird dadurch ein Unfall verursacht, sind neben den Unfallkosten 35 Euro Verwarngeld fällig. Selbst wenn der Fahrer unverschuldet in den Unfall verwickelt wird, kann er eine Teilschuld zugesprochen bekommen, weil die Sicht auf die Straße eingeschränkt war und er nicht schnell genug reagieren konnte.

Doch Kraftfahrer müssen derzeit noch andere Dinge beachten, um die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge zu gewährleisten und Gefahren für sich und andere auszuschließen.

Hier einige Auszüge aus dem Bußgeldkatalog mit besonderer Bedeutung für die Wintermonate:
  • Mangelhafte Scheibenwischer: 5 Euro
  • Schlecht lesbare Kennzeichen: 5 Euro
  • Motor warmlaufen lassen: 10 Euro
  • Bei Glätte mit Sommerreifen unterwegs: 60 Euro plus einen Punkt, bei einem Unfall sind sogar 120 Euro fällig
  • Eisplatten auf dem Dach: 25 Euro. Fallen diese während der Fahrt herunter: 80 Euro. Kommt es zu einem Unfall: 120 Euro

Je nach den aktuellen Wetterverhältnissen und insbesondere bei schlechter Sicht, ist zudem die gefahrene Geschwindigkeit anzupassen. Sich in solchen Fällen strikt an der (unter normalen Umständen) zugelassene Höchstgeschwindigkeit zu orientieren, kann unter Umständen 100 Euro kosten. Führt unangepasste Geschwindigkeit zu einer Gefährdung oder sogar zu einem Unfall werden 120 bis 145 Euro fällig.
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