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Wirksames Vorsorge-Trio für den Ernstfall

17.10.2019 / 15:07 Uhr — Verbraucherzentrale Dormagen - bs

Pressefotos Unfall, Krankheit oder nachlassende Kräfte im Alter - jeder Mensch kann plötzlich oder schleichend in eine Situation geraten, die ihm die Eigenständigkeit nimmt. Ist man nicht mehr in der Lage, Entscheidungen selbst zu treffen, dann müssen Andere dies übernehmen. Das sind jedoch nicht automatisch Ehepartner oder die eigenen Kinder. „Damit der eigene Wille auch berücksichtigt wird, sollte man seine Wünsche und Entscheidungen vorsorglich jeweils in einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung festlegen“, erklärt Ralf Eming von der Dormagener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW: „Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann für den Ernstfall festgelegt werden, wer die rechtliche Vertretung übernimmt. Eine Patientenverfügung regelt die Reichweite medizinischer Maßnahmen für den Entscheidungsunfähigen im Ernstfall. Diese ist jedoch nur bindend, wenn sie so klar und eindeutig formuliert ist, dass Ärzte und Angehörige genau erfahren, was sie tun sollen.“ Welche Punkte beim Erstellen einer Vorsorgeverfügung wichtig sind, erläutert die Verbraucherzentrale auf der Dormago-Service-Seite
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