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Ausbildungsförderung rechtzeitig beantragen

19.04.2019 / 10:57 Uhr — RKN / bs

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Foto: jacoblund-GettyImages-1009408702 Auch Schüler können Anspruch auf BAföG haben
Auch Schüler können Anspruch auf BAföG haben
Rhein-Kreis Neuss. Frühzeitig informieren, rechtzeitig beantragen: Schüler, die mit einer Ausbildung im August oder September 2019 beginnen und BAföG beantragen wollen, können sich schon jetzt informieren. Schüler-BAföG ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden und deren Eltern. Der Rhein-Kreis Neuss rät allen an Ausbildungsförderung interessierten Schülern, rechtzeitig einen Antrag zu stellen – insbesondere, wenn sie das Geld zur Absicherung des Lebensunterhaltes einplanen. Anträge sind u. a. im Bürgerbüro der Stadt Dormagen erhältlich.

„Erfahrungsgemäß stellen viele Schüler ihren Antrag erst mit Beginn des Schuljahres“, berichtet Ulrich Hamacher, langjähriger Teamleiter im BAföG-Bereich bei der Kreisverwaltung. „Wir bearbeiten pro Jahr zwischen 1.200 und 1.300 Fällen, wobei uns ein großer Teil der Anträge im Sommer erreicht.“ Er weist außerdem darauf hin, dass Antragsteller, die BAföG erst nach dem Beginn der Ausbildung beantragen, bares Geld verlieren können. Denn Ausbildungsförderung kann ab Beginn der Ausbildung bezogen werden, frühestens jedoch ab dem Monat der Antragstellung. Außerdem gilt: Je vollständiger ein BAföG-Antrag eingereicht wird, desto schneller können auch die Leistungen bewilligt werden.

Ulrich Hamacher macht darauf aufmerksam, dass Schüler-BAföG kein Darlehen ist und deshalb nicht zurückgezahlt werden muss. Anspruch auf Leistungen haben Schüler von Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die einen Beruf erlernen (z. B. Kinderpfleger, Sozialhelfer oder Erzieher), sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen – auch wenn sie noch bei den Eltern leben. Das trifft ebenso für den Besuch von Abendhaupt- und Abendrealschulen sowie Abendgymnasien und Kollegs zu. Studenten, die eine Fachhochschule oder Universität besuchen, stellen ihren BAföG-Antrag beim Studentenwerk an ihrem Studienort.

Interessierte können online einen Termin beim BAföG-Amt des Rhein-Kreises Neuss vereinbaren, um sich zur Ausbildungsförderung für Schüler beraten zu lassen. Zur Terminreservierung geht es unter dem Link termin.rhein-kreis-neuss.de. Weitere Informationen und den Link zur Online-Antragstellung gibt es auf der Internetseite www.rhein-kreis-neuss.de.
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