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Information zur Lebensmittelüberwachung
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Rhein-Kreis Neuss/Dormagen. Ab April erhebt das Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreises Neuss für bestimmte Kontrollen Gebühren. Kostenpflichtig sind dann Nachuntersuchungen, die wegen Beanstandungen im Rahmen einer Routine-Kontrolle oder aufgrund einer berechtigten Beschwerde durchgeführt werden müssen. Mit der Gebühr werden die Kosten der Nachuntersuchungen gedeckt. Ihre Höhe richtet sich daher nach dem Aufwand für die zusätzlichen Kontrollen.
Verwarn- oder Bußgelder können bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht zusätzlich verhängt werden. „Wir setzten damit eine Verordnung der EU um“, erklärt Dr. Gerhard Fischer, Leiter des Lebensmittelüberwachungsamtes. „In Zukunft lohnt es sich für die Betriebe noch mehr, die lebensmittelrechtlichen Vorschriften einzuhalten und so kostenpflichtige Nachkontrollen zu vermeiden.“
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23.03.2007 / 11:47 Uhr — Pressemitteilung Rhein-Kreis Neuss
Verwarn- oder Bußgelder können bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht zusätzlich verhängt werden. „Wir setzten damit eine Verordnung der EU um“, erklärt Dr. Gerhard Fischer, Leiter des Lebensmittelüberwachungsamtes. „In Zukunft lohnt es sich für die Betriebe noch mehr, die lebensmittelrechtlichen Vorschriften einzuhalten und so kostenpflichtige Nachkontrollen zu vermeiden.“