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Wohnungsbauförderung: Neue Zuständigkeit

23.01.2007 / 22:46 Uhr — Pressemitteilung Rhein-Kreis Neuss

Pressefotos Rhein-Kreis Neuss/Dormagen. Mit einer Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes hat das Land Nordrhein-Westfalen die Förderung des sozialen Wohnungsbaus auf die Kreise und kreisfreien Städte im Land konzentriert. "Die Bündelung der bisher vier im Rhein-Kreis Neuss zuständigen Wohnungsbauförderungsämter ist ein weiterer Schritt zum Abbau von Bürokratie in einer bürgernahen und wirtschaftlichen Verwaltung", heißt es in einer Erklärung des Rhein-Kreises.

Ab dem 1. Februar übernimmt die Kreisverwaltung neben ihrer bisherigen Zuständigkeit auch die Aufgaben der Städte Dormagen, Grevenbroich und Neuss in der Wohnungsbauförderung. „Für das zusätzliche Antragsaufkommen und den zusätzlichen Beratungsbedarf ist unsere Kreisverwaltung gut gerüstet. Durch Übernahme von vier Mitarbeitern der Wohnungsbauförderung der Stadt Neuss und durch Bündelung von Kompetenzen wollen wir größtmöglichen Bürgerservice bieten“, betont Kreisdirektor Hans-Jürgen Petrauschke.

Zu den Aufgaben der Wohnungsbauförderung gehört insbesondere die Förderung von Familien mit zinsverbilligten Darlehen beim Bau oder Kauf von neuen Eigenheimen oder beim Kauf einer gebrauchten Immobilie. Für Investoren werden Mittel zur Förderung von Mietwohnungen oder Wohnheimen bereitgestellt. Förderanträge können daher ab sofort beim Rhein-Kreis Neuss, Amt für Wohnungswesen, in Grevenbroich, Lindenstraße 2-16, eingereicht werden. Interessierte erreichen die Wohnungsbauförderung zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgesprächs oder für Fragen unter den Rufnummern 02181/601-6330 oder -6335 und per Mail unter wohnungswesen@rhein-kreis-neuss.de.
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