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DORMAGO

Ausstellung über Arbeit der Schiedspersonen

17.09.2010 / 13:26 Uhr — Presseinfo Stadt Dormagen

Dormagen. „Sich vertragen ist besser als klagen“ – eine Weisheit, die nicht nur beim berühmt berüchtigten Streit um den Maschendrahtzaun gilt. Bevor Auseinandersetzungen in der Nachbarschaft juristisch eskalieren, lohnt sich oft der Weg zu den örtlichen Schiedspersonen. Diese können in zahlreichen Fällen helfen, eine außergerichtliche Einigung zu finden und den Frieden unter den Beteiligten wieder herzustellen. Über die Arbeit der örtlichen Schiedspersonen informiert ab dem 28. September eine Wanderausstellung, die zeitversetzt in den Geschäftsstellen der VR Bank und der Sparkasse Neuss im Stadtgebiet gezeigt wird. Die Ausstellung „181 Jahre Schiedsamt“ wird vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen in Kooperation mit der Stadtverwaltung Dormagen präsentiert. Als Ansprechpartner stehen dabei auch die vier Schiedsmänner Wilfried Rheinfurth, Dieter Lieck, Wolfgang Horst und Wolf Oppermann in ihren Schiedsbezirken zur Verfügung.

„Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen.“ Dies weiß Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann aus eigener Erfahrung - er war vor mehreren Jahrzehnten Richter am Amtsgericht Düsseldorf. In so genannten Privatklagesachen müssen sich die Betroffenen zwingend zunächst an eine Schiedsperson wenden, bevor sie vor Gericht klagen können. Zu Privatklagesachen gehören zum Beispiel Beleidigungen wie „Vollidiot“, Sachbeschädigungen, leichte und fahrlässige Körperverletzungen oder Hausfriedensbruch. In solchen Fällen sieht die Staatsanwaltschaft nicht immer ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und verweist die Betroffenen auf den Privatklageweg. Voraussetzung dafür ist zunächst ein Schlichtungsversuch bei der Schiedsperson.

Auch für eine Reihe von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vorgeschrieben. Dazu zählen etwa Schadensersatzforderungen oder nachbarrechtliche Streitigkeiten um Zäune, Bepflanzungen und die Einhaltung der Grundstücksgrenzen. „Die Schiedspersonen wirken hier als Mediatoren und unternehmen den Versuch einer ganzheitlichen Vermittlung über den Einzelfall hinaus, damit beide Parteien wieder miteinander reden oder zumindest respektvoll miteinander umgehen können“, erläutert die städtische Rechtsdirektorin Bettina Giedinghagen.

Das Verfahren beim Schiedsamt wird einfach durch einen Antrag eingeleitet, der Namen und Anschriften der Parteien sowie den Gegenstand der Verhandlung enthält. Er kann der Schiedsperson schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Die Kosten des Verfahren sind im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht hoch. Die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung beträgt 10 Euro. Wird ein Vergleich geschlossen, ist eine Gebühr von 25 Euro zu zahlen. In besonderen Fällen kann diese Gebühr bis auf maximal 40 Euro erhöht werden. Ansonsten sind lediglich Auslagen der Schiedsperson wie Portokosten zu begleichen.

Die Ausstellung „181 Jahre Schiedsamt“ ist in den Filialen der Sparkasse Neuss und der VR Bank in Dormagen-Mitte jeweils vom 29. September bis 13. Oktober zu sehen. In den Sparkassen-Filialen in Hackenbroich, Delhoven und Nievenheim sowie in der VR Bank in Nievenheim läuft sie vom 14. bis 28. Oktober. Zum Abschluss wird die Ausstellung vom 29. Oktober bis 12. November in den Zonser Filialen der Sparkasse Neuss und der VR Bank gezeigt. Nähere Auskunft gibt Helga Hilgers vom städtischen Service Recht, Telefon 02133/257-394. Pressefotos