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DORMAGO

Blauzungenkrankheit: Wiederkäuer dürfen Sperrgebiet nicht verlassen

21.08.2006 / 15:46 Uhr — Pressemitteilung Rhein-Kreis Neuss

Rhein-Kreis Neuss/Dormagen. Am vergangenen Freitag wurde bekannt, dass in Kerkrade in den Niederlanden in einem Schafbestand die Blauzungenkrankheit festgestellt worden ist. Da die Blauzungenkrankheit eine anzeigepflichtige Tierseuche darstellt, hat das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf mit einer Tierseuchenverordnung weitgehende Schutzmaßnahmen angeordnet, um zu verhindern, dass die Krankheit sich weiter ausbreitet. So wurden die Kreise Aachen, Düren, Heinsberg sowie die Stadt Aachen zu Gefährdungsgebieten erklärt. Rinder, Schafe und Ziegen sind dort in geschlossenen Ställen zu halten. Außerdem dürfen diese Tiere nicht aus den Beständen transportiert werden. Um dieses Gefährdungsgebiet wurde ein Sperrgebiet festgelegt. Es betrifft den restlichen Teil des Regierungsbezirks Köln und auch den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf. Wiederkäuer dürfen nur innerhalb dieses Sperrgebietes transportiert werden, das Gebiet aber nicht verlassen. Nachdem am Wochenende in Belgien mehrere Ausbrüche und im Regierungsbezirk Köln Verdachtsfälle festgestellt worden sind, ist mit weitergehenden Schutzmaßnahmen seitens der EU zu rechnen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreises Neuss weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die für alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen bestehende Meldepflicht hin. Die Angaben zum Standort der Bestände und zu den genauen Tierzahlen sind im Seuchenfall von besonderer Bedeutung. Meldungen an das Veterinäramt können schriftlich oder telefonisch unter der Rufnummer 02181/601-3901 oder -3912 sowie per Mail unter: veterinaeramt@rhein-kreis-neuss.de erfolgen. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer, die für den Menschen ungefährlich ist. Auch Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden. In der Regel erkranken nur Schafe. Bei Rindern und Ziegen verläuft die Infektion meistens ohne sichtbare Krankheitszeichen. Neben den für Viruserkrankungen typischen Symptomen wie Fieber und Benommenheit ist der weitere Verlauf der Krankheit dadurch gekennzeichnet, dass der Erreger die Blutgefäße angreift. Als Folge dieser Gefäßveränderungen kommt es zur Rötung und Schwellung der Mundschleimhäute und Blaufärbung der Zunge. Auch Lahmheit und Fruchtbarkeitsstörungen können Anzeichen der Krankheit sein. Im Gegensatz zu vielen anderen anzeigepflichtigen Tierseuchen können Wiederkäuer sich nicht untereinander anstecken, da der Erreger ausschließlich durch Stechmücken übertragen wird. Pressefotos