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DORMAGO

Neuer Service: aktuelle Informationen der Verbraucherzentrale Dormagen

17.08.2006 / 15:13 Uhr — Verbraucherzentrale in Dormagen / duz

Ein neuer Service von www.dormago.de: Ab sofort werden hier interessante Informationen der Verbraucherzentrale zu lesen sein, die von Sabine Wolter (Foto), der Leiterin der Dormagener Beratungsstelle, erstellt werden. Das aktuelle Thema: "Dreiste Verkaufsmaschen bei Kaffeefahrten" „Sie haben gewonnen! Der Hauptgewinn von 1500 Euro steht für Sie bereit! Sie sind der Hauptgewinner unserer Reise! - So oder ähnlich sollten in den letzten Tagen reihenweise Dormagener Bürger von Gewinn- und Ziehungszentralen und Veranstaltungsbüros zur Teilnahme an einer „Promotionsfahrt mit Gewinnübergabe“ gelockt werden. Den Teilnehmern werden hohe Geldgewinne, Reisegewinne, viele Geschenke, gutes Essen und weitere Attraktionen vor Ort versprochen. „Doch hinter der Fahrt ins Grüne mit angeblicher Gewinnübergabe verbirgt sich nichts anderes als eine als Kaffeefahrt getarnte Verkaufstour, bei der den Teilnehmern meist minderwertige Waren zu überteuerten Preisen angedreht werden“, warnt die Verbraucherzentrale Dormagen. Veranstalter und Firmen treiben mit Adressen einen regen Handel. Damit vermeintliche Glückspilze nicht auf falsche Versprechen hereinfallen, rät die Verbraucherzentrale in Dormagen: • Lukrative Einladung ist nur Lockvogel: Daher am besten überhaupt nicht an einer solchen Fahrt teilnehmen. Wer sich von den vollmundigen Versprechen in den Postwurfsendungen zu einer Teilnahme verleiten lässt, dem werden von geschulten Verkäufern oftmals zweifelhafte Gesundheitspräparate, Rheumadecken, Werkzeug, Küchengeräte oder Reisen zu völlig überzogenen Preisen angedreht. Vermeintliche Gewinne und Geschenke entpuppen sich als Finte. • Unterschrift und Anzahlung verweigern: Oftmals haben Teilnehmer einer Verkaufstour keine andere Möglichkeit, als die Veranstaltung über sich ergehen zu lassen. Überrumpelte Teilnehmer sollten sich jedoch nicht zu einem spontanen Abschluss drängen lassen und nichts unterschreiben bzw. anzahlen. Höchste Vorsicht ist geboten bei Anbietern, die in ihren Unterlagen lediglich eine Postfachadresse oder einen Firmensitz im Ausland angeben. In solchen Fällen ist eine rechtliche Verfolgung ist das gezahlte Geld meist weg und eine Rechtsverfolgung oft aussichtslos. • Widerrufs- und Rückgaberecht nutzen: Wer bei einer Kaffeefahrt Waren erwirbt und dies im Nachhinein bereut, muss nicht am Kaufvertrag festhalten. Der Verbraucher kann innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung ohne Begründung vom Kaufvertrag Abstand nehmen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Wichtig: Kostet die Ware nicht mehr als 40 Euro und wird sie sofort bezahlt und mitgenommen, kann der Vertrag nicht widerrufen werden. Bei Unsicherheiten und Ärger rund um „Gewinnbriefe“ hilft die Verbraucherzentrale in Dormagen, Unter den Hecken 1, 41539 Dormagen, Tel.:02133-43074. Pressefotos