© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 08.02.2026 - 15:50 Uhr

Bildungsscheck 2.0: Zuschuss für Weiterbildung beantragen

08.02.2026 / 12:01 Uhr — Info Dormago - bs

Mit dem Bildungsscheck 2.0 fördert das Land Nordrhein-Westfalen berufliche Weiterbildungen mit 50 Prozent der Kosten, maximal 500 Euro pro Person und Jahr. Anspruchsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 50.000 Euro, bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis 100.000 Euro. Die Förderung kann einmal jährlich beantragt werden und soll Weiterbildung unbürokratisch, zielgerichtet und zukunftsorientiert unterstützen – zur Stärkung von Beschäftigten und Wirtschaftsstandort.

Für das Programm stehen jährlich 4,2 Millionen Euro aus Landesmitteln und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das ESF-Onlineportal NRW.

Weitere Informationen sowie ein Schnelltest zur Förderberechtigung gibt es unter www.weiterbildung.nrw.de.