„Nazi-Schlampe“: Prozess geht in die nächste Runde
Als Alice Weidel im September 2025 kurz am Wahlkampfstand der AfD in der Dormagener City auftauchte, da dachte die Co-Vorsitzende der rechtsextremen Partei wohl kaum daran, dass sie einst in Posts eines Dormageners als Nazi-Schlampe bezeichnet wurde. Das liegt ja auch eine lange Zeit zurück, genauer gesagt bald vier Jahre. Zwischen dem 15. Mai und 8. August 2022 hat Tim Meyer (Name von der Redaktion geändert) fünf Mal das böse Wort auf „X“ gepostet. Die Staatsanwaltschaft hat das offenbar gegoogelt und Anklage erhoben. Weidel sei in ihrer Ehre herabgewürdigt worden, Meyer soll für die Beleidigung 60 Tagessätze à 20 Euro zahlen. Am gestrigen Montag war die erste Verhandlung vor dem Amtsgericht in Neuss.
Tim Meyer konnte bei der Verhandlung nicht dabei sein. Er sitzt im Rollstuhl, sein Zustand nach einer vor vielen Jahren erlittenen Hirnblutung und weiteren Leiden lässt den Transport von Dormagen nach Neuss nicht zu. In solchen Fällen kann auf die Anwesenheit vor Gericht verzichtet werden, erläutert Richter Wunderlich.
„Mein Mandant gibt zu, dass er die Posts getätigt hat“, erklärt Rechtsanwalt Gerd Spix. Aufgrund verschiedener Veröffentlichungen sei Meyer davon ausgegangen, dass es keine Straftat sei. Schließlich hatte einst der Kabarettist und Moderator Christian Ehring in der Sendung „extra 3“ das Wort „Nazi-Schlampe“ im Zusammenhang mit Weidel geäußert. Das von der AfD-Politikerin eingeleitete Unterlassungsverfahren hatte beim Landgericht Hamburg keinen Erfolg. Die Satire sei im konkreten Zusammenhang von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Dass dies bei einem privaten Text in den sozialen Medien anders aussehen könne, habe Meyer zu dem Zeitpunkt nicht bedacht, sagt Spix. Die Posts habe er längst gelöscht, keine weiteren vergleichbaren gemacht und seinem Anwalt versichert, dass er dies auch in Zukunft nicht machen werde. Der Unrechtsgehalt sei ihm klar geworden. Daher plädierte Spix wegen geringer Schuld für die Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Es könne im Übrigen nicht ausgeschlossen werden, dass die Posts in Augenblicken entstanden, die vom Tourette-Syndrom beeinflusst wurden. Tim Meyer leidet auch unter dieser angeborenen Erkrankung des Nervensystems. Und seine Impulskontrolle ist stark vermindert.
Wie sieht die Staatsanwaltschaft den Einstellungswunsch? Durch die Art und Weise, wie der Richter seine Frage stellt, kann der stille Beobachter den Eindruck gewinnen, dieses Verfahren könne sich dem Ende nähern. Einem positiven Ende aus Sicht der Verteidigung. Vielleicht wäre das der Fall gewesen, wenn der anwesende Staatsanwalt alleine hätte entscheiden können. Aber dann wird jede Hoffnung gedämpft: „Wir haben uns natürlich auch vorbesprochen. Der Einstellung stimmen wir nicht zu“, teilt der Vertreter der Anklage mit und verweist auf das offenbar vorhandene öffentliche Interesse an einer Beleidigung im Jahre 2022.
Insofern wird es also dauern. Für ein Urteil sei es zu früh, da fehle ihm die Kenntnis über den möglichen Einfluss des Tourette-Syndroms auf die Handlungen von Tim Meyer, sagt der Richter. Mit anderen Worten: Er ordnet ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten an. Von Amts wegen. Wenn das vorliegt, wird ein neuer Termin im Amtsgericht Neuss festgelegt. Davon wird dann eventuell auch Alice Weidel erfahren: Anwalt Gerd Spix will den Antrag nicht ausschließen, die Politikerin vernehmen zu lassen.