Kommunalwahl: Alle Einsprüche wurden zurückgezogen
Viereinhalb Monate nach der Kommunalwahl beschäftigt sich der Wahlprüfungsausschuss am 29. Januar mit dem Ausgang der Wahlen. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Ratswahl liegen nicht (mehr) vor. Sie wurden „nach Aufklärung“ durch die Stadtverwaltung zurückgezogen.
Die Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl von Amts wegen ergab „keine besonderen Auffälligkeiten oder mandatsrelevanten Unregelmäßigkeiten, die geeignet wären, das Wahlergebnis zu beeinflussen“, heißt es in der Ausschussvorlage. Die Verwaltung stellte aber „zwei geringfügige und nicht mandatsrelevante Auffälligkeiten“ fest. So wurde eine unterschiedliche Herangehensweise der Wahlvorstände bei der Auszählung der Hauptwahl bemerkt: Teilweise bei den verschiedenen Wahlen auf Stadt- und Kreisebene nicht abgegebene Stimmen seien einerseits als „ungültige Stimmen“, andererseits (richtig) als „nicht abgegebene Stimmen“ erfasst worden. Bei den nächsten verbundenen Wahlen (voraussichtlich Kommunalwahl 2030) sollen die Wahlvorsteher im Vorfeld der Wahl in dem Punkt verstärkt geschult und per schriftlichem Hinweis in den Wahlunterlagen aufmerksam gemacht werden.
Die zweite Auffälligkeit: Im Briefwahlbezirk 3.9 wurden insgesamt 41 Stimmen unter Verwendung von falschen Stimmzetteln (40 x aus dem Wahlbezirk 18 und 1 x aus dem Wahlbezirk 4) abgegeben. Diese Stimmen wurden nach Rücksprache mit dem Kreiswahlleiter als „ungültige Stimmabgabe“ gekennzeichnet. Sie hätten keine weiteren wahlrechtlichen Auswirkungen, da sie nicht mandatsrelevant seien.
Die Gründe für die fehlerhafte Zusendung der falschen Stimmzettel können nur vermutet werden. „Zuordnungsfehler“ seien indes bei über 12.500 Briefwahlunterlagen mit jeweils vier Stimmzetteln aus einer Kombination von 29 verschiedenen Stimmzetteln „leider kaum vermeidbar.“ Zudem hätte den Wählern durchaus die falsche Zuordnung anhand der Namen der Direktwahlbewerber auf den Stimmzetteln auffallen können, sodass nach Mitteilung eine Korrektur hätte erfolgen können. Bei der nächsten verbundenen Wahl soll es zusätzliche organisatorische Veränderungen geben, „die solche Zuordnungsfehler kumuliert reduzieren werden.“